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Politik: Zypries will mehr Auflagen für Sexualtäter

Hamburg - Mit deutlich schärferen Auflagen für entlassene Sexualstraftäter will die Bundesregierung Kinder besser schützen. Die staatliche Führungsaufsicht soll Sexualtätern künftig jeden Kontakt mit Kindern bei Strafe verbieten können, berichtet die „Bild am Sonntag“ aus einem ihr vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Hamburg - Mit deutlich schärferen Auflagen für entlassene Sexualstraftäter will die Bundesregierung Kinder besser schützen. Die staatliche Führungsaufsicht soll Sexualtätern künftig jeden Kontakt mit Kindern bei Strafe verbieten können, berichtet die „Bild am Sonntag“ aus einem ihr vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der Entwurf soll im April vom Bundeskabinett beschlossen werden. Bisher kann es Sexualstraftätern nach Entlassung bei Strafe lediglich verboten werden, Kinder zu betreuen oder zu beaufsichtigen.

Neu eingeführt werde auch ein Alkoholverbot für Täter, die betrunken Kinder missbraucht oder einen Menschen getötet haben.

Sexualverbrecher können außerdem verpflichtet werden, sich regelmäßig bei einem Psychotherapeuten vorzustellen. Wer gegen diese Weisungen der Führungsaufsicht verstößt, könne nach dem neuen Gesetz bis zu drei Jahre lang wieder hinter Gitter kommen, schreibt die Zeitung.

Die bisherige Höchststrafe, die nur in bestimmten Fällen galt, betrug ein Jahr. Die harten Auflagen der Führungsaufsicht gelten bislang höchstens fünf Jahre nach der Haftentlassung. In Zukunft könne die Führungsaufsicht jedoch uneingeschränkt verlängert werden – bis zu lebenslang.

Zypries forderte in der Zeitung die Gerichte auf, die neuen Regeln konsequent anzuwenden, sobald sie im Gesetzbuch stehen: „Ich appelliere an die Justiz, von diesen Instrumentarien nun auch Gebrauch zu machen.“ In der Praxis könne man vieles verbessern, „wenn die zuständigen Stellen an einem Strang ziehen, sich gegenseitig informieren und alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen“. Nur so ließen sich Straftaten wirksam verhindern. ddp

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