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Brandenburg: Mindestlohn!

Zu: „Mindestlohn für Staatsaufträge von 8,50 Euro“, 23.10.

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Zu: „Mindestlohn für Staatsaufträge von 8,50 Euro“, 23.10.

Der Mindestlohn für Staatsaufträge führt in die richtige Richtung, auch wenn die Erhöhung um 50 Cent zunächst erst einmal wie Peanuts anmuten mag. Denn erstens schädigen Firmen, die sich mit unfairen Gehältern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, insbesondere diejenigen Konkurrenten, die sich gegenüber ihren Beschäftigten redlich verhalten. Und zweitens lässt sich die akute Brandenburger Wachstumsbremse, die immer noch auf dem Wegzug junger Familien und Talente basiert, nur über ein faires Lohnniveau als solches wirksam bekämpfen. Weswegen bis auf ein Paar schwarze Schafe am Ende niemand etwas von der unter der alten Bundesregierung noch geduldeten postsozialen Marktwirtschaft hat!

Rasmus Ph. Helt, Hamburg

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