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Brandenburg: Unglück von Elsterwerda vorm Arbeitsgericht

Nach der Verurteilung kam die Kündigung

Berlin/Elsterwerda. Auch nach sechs Jahren beschäftigen sich die Gerichte mit dem schweren Unglück in Elsterwerda vom November 1997. Gestern ging es vor dem Berliner Arbeitsgericht um die fristlose Kündigung des Zugvorbereiters Andreas N., der damals versäumte, auf dem Bahnhof Grünau vor der Abfahrt des mit Benzin beladenen Zuges einen vorgeschriebenen Bremstest zu machen. Der Zug war nach einem Bremsversagen bei der Einfahrt in den Bahnhof der südbrandenburgischen Stadt Elsterwerda entgleist. Einige Wagen gingen in Flammen auf. Als ein Kesselwagen explodierte, starben zwei Feuerwehrleute, sieben weitere wurden schwer verletzt. Nachdem Andreas N. im Dezember 2002 vom Landgericht Cottbus wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde, erhielt er im Januar von der Bahn die fristlose Kündigung. Jetzt einigte er sich mit der Bahn auf einen Vergleich: Danach gilt die Kündigung erst zum 30. September, und N. erhält eine Abfindung. Noch ein weiterer Arbeitsgerichtsprozess steht aus. Auch der zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilte Lokführer, der seinerseits vergessen hatte, die Bremsventile zu öffnen, geht gegen seine Kündigung vor. sik

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