ZAHLEN & DATEN: Wer wählt was in Brandenburg?
WÄHLERIn Brandenburg sind am Sonntag rund 2,13 Millionen wahlberechtigt.Es ist die erste Doppelwahl von Landtag und Bundestag in Brandenburg.
Stand:
WÄHLER
In Brandenburg sind am Sonntag rund 2,13 Millionen wahlberechtigt.
Es ist die erste Doppelwahl von Landtag und Bundestag in Brandenburg.
Außerdem werden in 28 Städten neue
hauptamtliche Bürgermeister gewählt.
Zwei Stimmzettel
Der grüne ist für die Wahl des Landtags.
Der weiße ist für den Bundestag. In den 28 Städten gibt es zudem den orangenen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl.
LANDTAGSWAHL
Bei der Landtagswahl geht es um 88 Mandate. Die Hälfte der Parlamentarier wird in den 44 Landtagswahlkreisen direkt gewählt. Die übrigen Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien und Vereinigungen in das Parlament.
BUNDESTAGSWAHL
Zur Bundestagswahl ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Die zehn Wahlkreise 57 bis 66 befinden sich auf Brandenburger Gebiet.
STIMMEN & SITZE
Jeder Wähler hat für beide Wahlen jeweils zwei Stimmen: Mit dem ersten Kreuz wird die Erststimme für einen Wahlkreisabgeordneten und mit dem zweiten Kreuz die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste/Partei abgegeben. Wie viele Sitze eine Partei in den Parlamenten erhält, richtet sich nach dem Zweitstimmenanteil. Denn die von einer Partei errungenen Direktmandate werden mit ihren Listenmandaten verrechnet. Direktkandidaten können aber unabhängig von der favorisierten Partei gewählt werden. Dadurch kann es passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Dann werden sogenannte Überhangmandate vergeben. Im Fall des Bundestages erhalten die anderen Parteien keinen Ausgleich, um das Zweitstimmenverhältnis wiederherzustellen. Beim brandenburgischen Landtag wird ab drei Überhangmandaten bei einer Partei ein proportionaler Ausgleich für die anderen Parteien geschaffen. Eine solche Mandatsaufstockung ist jedoch nur bis zu einer Gesamtzahl von 110 Abgeordneten möglich.
DER LANDTAG
Der Landtag ist nach der Verfassung des Landes Brandenburg die gewählte Vertretung des Volkes. Das Parlament übt die gesetzgebende, also die legislative Gewalt aus, indem es die Landesgesetze beschließt. In geheimer Abstimmung wählt der Landtag den Ministerpräsidenten. Vorschlagsberechtigt ist jeder Abgeordnete.
Die Volksvertreter sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Niemand darf einen Abgeordneten zwingen, gegen sein Gewissen oder seine Überzeugung zu handeln. Der Landtag kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und -verwaltung.
In Brandenburg wird der Landtag für fünf Jahre gewählt. Ihm gehören in der Regel 88 Abgeordnete an. Das Parlament kann sich durch Beschluss einer Zwei-Drittel-Mehrheit selbst auflösen. Der Präsident des Landtages kann das Parlament jederzeit einberufen.
Der Landtag wählt in seiner ersten Sitzung ein Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und weiteren Mitgliedern. ddp
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