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Aus dem GERICHTSSAAL: 17 Monate Haft für Autoknacker

Bewährungsversager konnte nicht mehr auf die Milde des Gerichts hoffen

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALBewährungsversager konnte nicht mehr auf die Milde des Gerichts hoffen Er sei am Vormittag des 26. Dezember 2002 von seiner Wohnung Am Schlaatz nach Werder zum Festessen bei den künftigen Schwiegereltern gefahren, beteuert Markus H. (26) vor Gericht. Also könne er unmöglich der gesuchte Autoknacker sein, der zur selben Zeit in Petzow zwei Pkws aufgebrochen, Damenhandtaschen mit Papieren, Geldkarten und Handys geklaut und wenig später bei mehreren Kreditinstituten insgesamt4000 Euro abgehoben habe. Zwei Schülern kam das Treiben des u. a. wegen schweren Diebstahls, gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz Vorbestraften, der unter Bewährung steht, allerdings verdächtig vor. Sie alarmierten die Polizei, beschrieben das Äußere des mutmaßlichen Täters, den sie während der Verhandlung wiedererkennen, notierten sich das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs, an dessen Steuer eine Blondine saß. Die Ex-Freundin des angeklagten Potsdamers – er verbüßt derzeit eine zweijährige Freiheitsstrafe in der JVA Brandenburg – ist blond. „Ich habe keine Fahrerlaubnis. Auto fahren kann ich auch nicht“, versichert sie dem Gericht. Zur vermeintlichen Tatzeit habe sie mit Marko an einer Tankstelle dessen Auto gesäubert, danach mit Eltern, Geschwistern und dem Freund Kaffee getrunken. Ihr Vater bestätigt die Angaben der Tochter. „Wir haben um 12 Uhr gegessen. Danach fuhren die beiden weg. Gegen 14.30 Uhr waren sie wieder hier.“ Laut Anklage wurden die Autos zwischen 12.25 und 12.45 Uhr aufgebrochen. Die erste Geldabhebung in unmittelbarer Nähe der Wohnung der Schwiegereltern in spe erfolgte um 14.25 Uhr. Der „Bankkunde“ mit tief in die Stirn gezogenem Basecap und hochgeschlagenem Jackenkragen wurde von der Überwachungskamera gefilmt. Von der Statur her besitzt er große Ähnlichkeit mit Markus H. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei exakt jene Oberbekleidung, im Kofferraum seines Autos zudem 2000 Euro. „Die habe ich gespart“, will der Arbeitslose dem Gericht weis machen. „Mein Auto hat eine Alarmanlage. Da war das Geld doch sicher.“ Aus Sicht der Staatsanwältin sitzt mit Markus H. der Richtige auf der Anklagebank. „Die zwei jungen Detektive haben keinen Grund, ihn zu Unrecht zu belasten“, betont sie und beantragt, den Potsdamer – ihm wurden während der gesamten Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zu verurteilen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode urteilt ebenso. Zudem werden die sichergestellten 2000 Euro eingezogen.

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