Aus dem GERICHTSSAAL: Der verschwundene Kleintransporter
Verkäufer bestreitet Unterschlagung des Wagens
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Aus dem GERICHTSSAALVerkäufer bestreitet Unterschlagung des Wagens In den Jahren 2002 und 2003 war Jens J. (52, Name geändert) als Kundenberater und Gebrauchtwagenverkäufer der Firma Iveco in deren Niederlassungen Berlin und Potsdam tätig. Und genau in dieser Zeit soll ein Kleintransporter des Unternehmens vom Verkehrshof der Landeshauptstadt verschwunden sein. Der Staatsanwalt beschuldigt den Mann, den Wagen im Zeitwert von 7250 Euro unterschlagen zu haben. Jens J. bestreitet vor Gericht jedwedes kriminelle Tun. Zwar habe er sich den Fahrzeugbrief des Lasters am 10. Oktober 2002 von einer Mitarbeiterin aushändigen lassen, den Wagen anschließend aber weder klammheimlich in seinen Besitz gebracht noch unter der Hand verkauft. „Ich schätze, ich habe den Fahrzeugbrief einem Kollegen gegeben“, schiebt der wegen Diebstahls sowie fortgesetzten Betruges Vorbestrafte alle Schuld von sich. Leider wisse er heute nicht mehr, wie der Kollege hieß. Für Amtsrichterin Kerstin Devriel klingt dies nach einer Schutzbehauptung. „Während des zeitnah geführten Ermittlungsverfahrens haben Sie geschwiegen. Jetzt berufen Sie sich auf die inzwischen ins Land gegangene Zeit. Sie kamen problemlos an die Fahrzeugschlüssel heran, es gibt keine Quittung für den – an wen auch immer – weiter gegebenen Fahrzeugbrief, und Geld für den vermeintlichen Verkauf des Wagens ist in der Firma auch nicht geflossen“, fasst sie zusammen. „Wenn Ihnen jetzt nicht ganz schnell etwas Cleveres einfällt, haben Sie sehr schlechte Karten.“ Jens J. hat eine zündende Idee. „Ich habe erst Ordnung in die Praxis des Gebrauchtwagenverkaufs in den beiden Filialen gebracht. Es wäre doch beknackt, eine exakte Bestandsliste zu machen und sich dann ein Auto unter den Nagel zu reißen.“ Eine Iveco-Mitarbeiterin erinnert sich im Zeugenstand: „Ende 2002 hat sich der Angeklagte den Fahrzeugbrief des Transporters mit der Begründung von mir geben lassen, das Auto sei verkauft.“ Normalerweise hätte sie fragen müssen, ob der neue Besitzer den Wagen vollständig bezahlt habe. Erst dann hätte sie Jens J. das Dokument aushändigen dürfen. „Er versicherte mir aber, alles sei in Ordnung.“ „Wir haben erst bei der Jahresinventur festgestellt, dass der Transporter nicht mehr da ist. Dann ermittelten wir, dass Herr J. der Letzte war, der den Fahrzeugbrief hatte“, berichtet die kaufmännische Leiterin des Unternehmens. „Dass der Angeklagte das Dokument für einen Kollegen in Empfang genommen haben will, überzeugt mich nicht“, betont die Staatsanwältin, beantragt wegen Unterschlagung eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro (1200 Euro). Das Gericht sieht dies ebenso und urteilt antragsgemäß. „Es mag ja sein, dass es in der Firma gewisse Unregelmäßigkeiten gab. Die sind aber nicht ursächlich dafür, dass das Fahrzeug abhanden gekommen ist“, so Richterin Devriel. Hoga
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