Wahlrecht und Demenz: Die vergessenen Wähler
Viele Demenzkranke gehen nicht mehr wählen. Dennoch fließen sie in die Statistik mit ein.
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Als Sonja B.* 2006 in ein Altersheim in der Potsdamer Innenstadt umziehen musste, wurde bei ihr bereits beginnende Demenz festgestellt. Seit etwa zwei Jahren kann die mittlerweile 86-Jährige nicht mehr sprechen, erkennt ihre Angehörigen nicht mehr. Dass Sonja B. bei der Bundestagswahl am Sonntag nicht ihre Stimme abgeben wird, ist klar. Doch obwohl keiner Zweifel daran hat, dass sie dazu weder geistig noch körperlich in der Lage ist und ihr Neffe sogar eine sogenannte Vorsorgevollmacht für die alte Dame hat, bekam Sonja B. vor einigen Wochen eine Wahlbenachrichtigigung geschickt – genauso wie die etwa 30 anderen Demenz-Patienten in dem Heim.
Die wenigsten von ihnen werden am Sonntag an der Wahl teilnehmen, weder per Briefwahl und erst Recht nicht in einem Wahllokal. Sie zählen dann offiziell als Nicht-Wähler. Laut Potsdamer Stadtverwaltung leben derzeit schätzungsweise 2800 Demenzkranke in der Stadt – Tendenz steigend. Grund dafür ist die Demografie: Demenz tritt vor allem im hohen Alter auf, die meisten Betroffenen sind über 80 Jahre alt. Werden die Menschen immer älter, steigt auch die Zahl der Demenzkranken an.
Bei der vergangenen Bundestagswahl im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung in Potsdam bei 72,0 Prozent, 36 041 der Wahlbeteiligten wurden also offiziell als Nicht-Wähler verbucht. Dass einige darunter gar nicht mehr dazu in der Lage waren, wählen zu gehen, wurde wohl von den wenigsten bedacht.
Doch an der Situation wird sich kaum etwas ändern lassen, die rechtliche Lage ist eindeutig. „Alle Deutschen, die über 18 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen wählen“, sagt der Potsdamer Wahlleiter Matthias Förster. So ein Ausschluss kann nur von einem Gericht festgesetzt werden, nicht aber durch einen Arzt, Heimleiter oder Angehörigen. „Wir dürfen nicht entscheiden, wer wählen darf oder nicht“, betont Förster.
Das bestätigt auch Jörn Kappler vom Amtsgericht Potsdam. Ein Ausschluss von der Wahl bedürfe einer sogenannten Wahlbefreiung auf richterlichen Beschluss, die beim Gericht beantragt werden müsse. Diese Wahlbefreiung muss dann im Wahlbüro vorgezeigt werden, erst dann wird der Betreffende aus der Wählerliste gestrichen. Ein Aufwand, den wohl die wenigsten Angehörigen betreiben werden.
Nur in einem Fall wird Bürgern das aktive Wahlrecht sozusagen automatisch abgesprochen, nämlich wenn sie einen vom Vormundschaftsgericht angeordneten Betreuer „in allen Angelegenheiten“ haben. Diese „Totalbetreuung“ gibt es in Deutschland mittlerweile aber sehr selten, etwa bei Schwerstbehinderten oder Menschen, die in dauerhaftem Koma liegen. Die Vorsorgevollmacht, die Sonja B.s Neffe hat, räumt ihm beispielsweise weitaus weniger Rechte ein – er kann hauptsächlich über ärztliche Maßnahmen und die Unterbringung seiner Tante bestimmen.
Er hätte also eine Wahlbefreiung beim Amtsgericht beantragen müssen. Doch das bedeutet Aufwand und Geduld: Weil dafür ärztliche und psychiatrische Gutachten eingeholt werden müssen, dauert die Bearbeitung beim Potsdamer Amtsgericht laut Kappler etwa sechs Wochen. Der Neffe von Sonja B. hat diesen Aufwand gescheut – wie vermutlich die meisten Angehörigen. So wird die Wahlbenachrichtung, die der 86-Jährigen und den anderen Demenzkranken im Heim zugeschickt wurde, wahrscheinlich wieder im Papiermüll landen, und die 86-Jährige als Nicht-Wählerin registriert.
Wenn Wahlleiter Matthias Förster am Sonntagabend also das Wahlergebnis samt Wahlbeteiligung für Potsdam herausgibt, wird es wieder einen gar nicht unerheblichen Anteil unter den „Nicht-Wählern“ geben, die weder politikverdrossen oder zu faul zum Wählen waren. Sie konnten schlicht nicht mehr.
*Name der Redaktion bekannt
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