Aus dem GERICHTSSAAL: Seniorenheim um 9000 Euro „erleichtert“ Finanzbuchhalter zahlte
den Schaden zurück
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Aus dem GERICHTSSAALden Schaden zurück Clemens C.* (30) war im Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ beliebt und geachtet. Der junge Mann hatte es vom Zivildienstleistenden zum Leiter der Finanzbuchhaltung gebracht. Doch als ihn persönliche finanzielle Probleme plagten, bediente er sich einfach am Geld seines Arbeitgebers. Das brachte ihn jetzt wegen Untreue auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Sechsmal soll sich der Potsdamer zwischen dem 18. März 2003 und dem 11. Februar 2004 „Gehaltsvorschüsse“ zwischen 2500 und 1000 Euro genehmigt und auf sein Konto überwiesen haben. Der von ihm angerichtete Schaden betrug insgesamt 9000 Euro. „Die Vorwürfe sind zutreffend“, bekannte Clemens C. gestern. „Das war wirklich eine sehr dumme Handlung, die ich bereue. Sie hat mich meinen Arbeitsplatz gekostet, an dem ich sieben Jahre tätig war. Ich war gern im Seniorenheim, dem ich durch mein Handeln geschadet habe.“ Allerdings – so der Angeklagte – habe er die ersten vier Taten selbst bei der Polizei angezeigt und die veruntreute Summe, bis auf die aufgelaufenen Zinsen, bereits vollständig zurückgezahlt. „Wenn ich könnte, würde ich die Zeiger der Uhr zurückdrehen. Aber das geht ja leider nicht“, sinnierte der so korrekt Aussehende. Während des Ermittlungsverfahrens, in dem er die Vorwürfe rückhaltlos einräumte, habe er allerdings ein bisschen geschwindelt, bekannte der Mann. „Da habe ich gesagt, dass ich Schulden bei meiner Mutter hätte, die das Geld zurückgefordert hat. Das stimmte nicht. Ich habe es für mich gebraucht.“ Inzwischen habe er seine Schwierigkeiten gemeistert, sogar eine neue Anstellung als Filialleiter-Anwärter bei einer großen Supermarktkette gefunden. „Die ist zwar zeitlich befristet, aber ich hoffe, dass ich danach übernommen werde“, bekannte Clemens C. „Und eines weiß ich ganz sicher: Ich werde mich nie wieder an fremdem Geld vergreifen.“ Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten seine Reue und die Wiedergutmachung des Schadens zugute. Allerdings sei die veruntreute Summe recht hoch. Deshalb sei eine Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 50 Euro für den bislang nicht Vorbelasteten vonnöten. Das Gericht unter Vorsitz von Francois Eckardt reduzierte die Sanktion auf 80 Tagessätze. (*Namen geändert.) Hoga
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