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Potsdam-Mittelmark: Betreuer für den Notfall

Zentrales Register für Vorsorgevollmacht

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Zentrales Register für Vorsorgevollmacht Die Bürger können ab sofort einfacher Vorsorge für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit treffen - etwa durch Unfall oder schwere Erkrankung. Vorgestern trat die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft. In diesem elektronischen Register kann nun jeder - online, per Post oder über den Notar - eine Vollmacht hinterlegen. Vorteil für die Gerichte ist, dass sie künftig schneller und einfacher feststellen können, wer im Notfall für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen darf. „Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums und der Bundesnotarkammer. Bisher hatten die Gerichte oft Schwierigkeiten, festzustellen, ob eine Vorsorgevollmacht überhaupt vorliegt. Liegt keine Vollmacht vor, benennt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Dies kann ein Angehöriger sein, aber auch zum Beispiel ein Anwalt. Durch die Neuerung ist künftig eine direkte Registrierung bei der Bundesnotarkammer ohne den Umweg über einen Notar möglich. „Mit den neuen technischen Möglichkeiten stärken wir die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, teilte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit. Die Notare haben bereits Anfang 2003 bei Zustimmung ihrer Klienten mit der zentralen Erfassung der Vorsorgevollmachten begonnen. Bisher haben 230 000 Bürger ihre Vollmachten hinterlegt. dpa Internet: www.vorsorgeregister.de

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