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1. FC Köln: Drei Teilausschüsse und hohe Geldstrafe

Der 1. FC Köln ist für die Randale von Hooligans hart bestraft worden.

Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag bekanntgab, wurde der Bundesligist zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt. Außerdem belegte das DFB-Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro. Der FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Demnach müssen die Heimspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bei diesen Partien bleiben die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne geschlossen. Zudem dürfen die Kölner bis zum Ende dieser Saison nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen abgegeben. Der Club muss ein Verbot der Weitergabe und eine entsprechende Kontrolle sicherstellen.

Damit reagierte das DFB-Sportgericht auf die Vorkommnisse beim Bundesliga-Spiel in Mönchengladbach am 14. Februar und beim DFB-Pokalspiel in Duisburg am 28. Oktober 2014. So hatten FC-Fans beim Rhein-Derby in Mönchengladbach mit dem Abpfiff den Rasen im Borussia-Park gestürmt. Daraufhin hatte der Bundesliga-Aufsteiger den Fan-Club „Boyz“ aus einer AG Fankultur ausgeschlossen. (dpa)

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