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Sport: Alles nur ein Scherz?

Der Rechtsstreit zwischen Christoph Daum und Matthias Prinz könnte eine überraschende Wende nehmen

Von Helmut Schümann

Berlin. Matthias Prinz hat Caroline von Monaco, Claudia Schiffer und Tom Cruise vertreten, er hat nach eigenen Angaben „beinahe jedem zweiten entlassenen Fußballtrainer“ zu dessen Arbeitsrecht verholfen, und er hat erfolgreich in juristischen Auseinandersetzungen für Oliver Kahn gestritten und für Jan Ullrich, Karl Lagerfeld, Ernst August von Hannover und Gloria von Thurn und Taxis undundund. Eine juristische Koryphäe mithin dieser Matthias Prinz, 46, Harvard-Absolvent, zugelassen als Rechtsanwalt in New York und Hamburg, geadelt durch eine Honorarprofessur an der Freien Universität Berlin und durch den Ruf, seriös bis ins Mark zu sein. Aber nun streitet er mit dem Fußballtrainer Christoph Daum – und nach Ansicht von Daums jetzigen Anwälten hat er sich in dieser Angelegenheit fürchterlich verhoben. Es geht um Honorarforderungen an Daum für Leistungen aus dem Jahr 2000. Am kommenden Freitag wird vor dem Landgericht Hamburg über die Klage verhandelt, Prinz fordert nach anfänglich 480 000 Mark die immer noch stattliche Summe von 292 000 Mark. Die schon im Kokainprozess gegen Daum erfolgreichen Rechtsanwälte Rolf Stankewitz und Ralph Mayer glauben belegen zu können, dass diese Forderung unberechtigt ist, dass ihr Mandant völlig zu Unrecht wieder einmal in die Schlagzeilen geraten ist und dass sich ihr Standeskollege des Geheimnisverrats strafbar gemacht hat.

Zur Erinnerung: Eine Woche vor Bundesligastart war die Klageschrift an die Öffentlichkeit gelangt und hatte große Aufregung ausgelöst. Darin war die Streitsumme mit angeblichen Äußerungen Daums begründet worden, er habe in seiner Zeit als Trainer bei Bayer Leverkusen Schwarzgeld erhalten. Im August 2000 soll Daum, damals noch Trainer bei Bayer Leverkusen, aber schon als künftiger Bundestrainer bestimmt, in seiner Villa in Köln-Hahnwald mit Prinz und dem Hamburger PR-Berater Ludwig Karstens die Modalitäten des Arbeitsvertrages mit dem Deutschen Fußball-Bund besprochen haben. Laut Prinz seien die Gespräche seinerzeit unter der Prämisse Daums abgelaufen, sich bei seinem Wechsel finanziell nicht verschlechtern zu wollen. Und weil Daum, laut Klageschrift, „nach eigenen Angaben in der Kombination aus offiziellen Bezügen und Schwarzgeld einen Betrag verdient, der inklusive Prämien einem Bruttojahresgehalt von neun Millionen Mark entspricht“, habe Prinz einen Arbeitsvertrag mit dem DFB aufsetzen wollen, der Daum inklusive Prämien und Vermarktungserträgen in fünf Jahren 90 Millionen Mark sichere. Aus diesem „90 430 000 Mark Gegenstandswert“ errechnete Prinz anhand der gesetzlichen Gebührenordnung sein Honorar von ursprünglich 480 000 Mark.

Daum bestreitet die Äußerungen. Die laut Daum-Anwälte für die Honorarforderung völlig unnötige Veröffentlichung der internen Gesprächsinhalte haben Daums Anwälte veranlasst, ihrerseits Strafanzeige gegen Prinz zu stellen wegen Verstoßes gegen § 203 des Strafgesetzbuches, in dem die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ geregelt ist. Ein schwerer Hieb gegen einen Anwalt, bei dem Diskretion und Vertrauen gerade bei der Vertretung Prominenter Geschäftsgrundlage ist. Aber das ist nur ein Teil der Gegenstrategie. Mehr ins Gewicht fallen dürfte die Behauptung von Stankewitz und Mayer, dass eine anwaltliche Tätigkeit im Fall des Bundestrainervertrages gar nicht gegeben war und somit auch die Gebührenordnung nicht Grundlage der Honorarberechnung sein könne. Als Beleg vor dem Hamburger Gericht dienen diverse Schriftstücke. In einem forderte Daum seinen Anwalt („Lieber Matthias“) ausdrücklich auf, die Bundestrainerangelegenheit ihm zu überlassen, weil er sich mit DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder auch ohne juristischen Rat einig werde. Erklärungsnotstand könnte Prinz zudem über ein Fax vom 25. August 2000 bekommen, das als „Anlage B 9“ der Hamburger Gerichtsakte beisortiert ist. In dem an „Herrn Christoph Daum“ gerichteten Fax zum Thema „Das Konzept zur ,Christoph Daum AG’“ schreibt PR-Berater Karstens, dass er sich freuen würde, „wenn wir uns am Dienstag, den 29.8.00 ab 13.00 Uhr oder Mittwochfrüh (30.8.00) zu einem Arbeitsfrühstück auf Mallorca im Hafen von Porto Portals … unterhalten und inhaltlich verständigen könnten.“ Gesprächsthemen sollten unter anderem die „DFB-Vertragsinhalte“, die „Vermarktungspotentiale für + mit Christoph Daum“ und „Die Konditionen der potenziellen Zusammenarbeit“ sein. Brisant an diesem Schreiben ist auch der Briefkopf: „sport.consult + management AG Ludwig Karstens + Dr. Matthias Prinz“ steht über der Einladung zum Hafenplausch. Für Daums Anwälte der Beweis, dass Karstens und Prinz mit Eigeninteresse und geschäftlich an Daum herangetreten sind. Eine spätere anwaltliche Vertretung in gleicher Angelegenheit verbietet indes der Gesetzgeber. Karstens bestreitet, irgendein geschäftliches Interesse an Daum gehabt zu haben – „weder Prinz brauchte Daum noch Karstens“, der Berliner Anwalt Mathias Jung, der die Vertretung des Kollegen Prinz in diesem Prozess übernommen hat, sagt, dass die „sport.consult + management AG nicht ernst gemeint“ gewesen sei.

Inzwischen haben Daums Anwälte einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 250 000 Mark abgelehnt. Ralph Mayer hat stattdessen aufgelistet, in wie vielen Fällen Prinz als Anwalt für Daum tätig war, kam dabei auf 20, die sich vor allem um die damals aufkommenden Gerüchte über Daums Kokainmissbrauch drehten, und hat eine andere von Daum an Prinz zu zahlende Rechnung aufgemacht. Demnach stünden dem Hamburger Anwalt 70 000 Mark zu. Daum hingegen steht nach Meinung seiner Anwälte Schadensersatz wegen Rufschädigung zu.

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