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Sport: Anklage gegen Reimann

Frankfurts rabiater Trainer soll für fünf Spiele gesperrt werden

Frankfurt/Main (Tsp). Christoph Schickhardt empfindet das Strafmaß als „zu hoch“. Also wird der Anwalt des FußballBundesligisten Eintracht Frankfurt alles unternehmen, ein milderes Urteil zu erstreiten. Dazu hat er am Mittwoch ab 17.30 Uhr Gelegenheit. Dann findet vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt (Main) die mündliche Verhandlung gegen Frankfurts Trainer Willi Reimann statt. Der DFB-Kontrollausschuss fordert für den Fußballlehrer ein Innenraumverbot für fünf Spiele, dazu noch eine Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro. Reimann hatte im Spiel der Eintracht bei Borussia Dortmund (0:2) am vorigen Sonnabend aus Verärgerung über einen Platzverweis gegen die eigene Mannschaft den vierten Schiedsrichter Thorsten Schriever zwei Mal vor sich hergeschubst. Das vorgeschlagene Strafmaß lehnte der Trainer ab.

Dabei kann es für Willi Reimann sogar noch schlimmer kommen. Rainer Koch, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, ließ schon mal durchblicken, dass „auch ein befristetes Verbot zur Ausübung der Tätigkeit als Fußballlehrer“ verhängt werden könne, was, wie Koch zugibt, „eine Strafverschärfung gegenüber dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses darstellen würde“. Vielleicht kann Reimann auch ein paar mildernde Umstände geltend machen: Nachdem er sich am Spieltag zu seinem Fehlverhalten noch wenig einsichtig gezeigt hatte, entschuldigte er sich am Sonntag offiziell und öffentlich beim gesamten Schiedsrichtergespann, einschließlich Thorsten Schriever. „Ich war sehr aufgeregt, und der ganze Vorfall tut mir ausgesprochen Leid“, sagte er. Bei Schriever will sich Reimann persönlich entschuldigen.

Christoph Schickhardt warnte davor, den Vorfall allzu sehr zu dramatisieren. Er verwies darauf, dass sich sein Mandant in seiner langen Trainer-Laufbahn kaum einmal etwas habe zuschulden kommen lassen. Auch die Tat als solche sei nicht gar so schlimm gewesen. Schickhardt: „Er hat den vierten Schiedsrichter mit der Hand geschubst, ihn weder geschlagen noch geboxt.“ Ganz so sieht das der Sportgerichtsvorsitzende Koch indes nicht. Der Angriff eines Trainers auf einen Unparteiischen gilt schließlich als Novum im Bundesligafußball. Kochs Schlussfolgerung daraus: „Es liegt ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung vor.“

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