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Sport: Anthony Yeboah: Ein Gastarbeiter der ersten Generation

Im Steuerprozess gegen den ehemaligen Stürmer von Eintracht Frankfurt, Anthony Yeboah, hat dessen Verteidiger Thomas Kruppa in seinem Schlussvortrag einen Freispruch gefordert. Nach Überzeugung des Rechtsanwaltes hat Yeboah 1993 als Arbeitnehmer zwei Millionen Mark von dem Verein als Nettogehalt erhalten, so dass ein Steuerdelikt nicht vorliegen könne.

Im Steuerprozess gegen den ehemaligen Stürmer von Eintracht Frankfurt, Anthony Yeboah, hat dessen Verteidiger Thomas Kruppa in seinem Schlussvortrag einen Freispruch gefordert. Nach Überzeugung des Rechtsanwaltes hat Yeboah 1993 als Arbeitnehmer zwei Millionen Mark von dem Verein als Nettogehalt erhalten, so dass ein Steuerdelikt nicht vorliegen könne. Yeboah steht mittlerweile beim Hamburger SV unter Vertrag.

Der Fußballverein Eintracht Frankfurt hätte demnach als Arbeitgeber die Lohnsteuer in Höhe von 1,2 Millionen Mark an das Finanzamt abführen müssen, sagte der Verteidiger. Nachdem die Behörde das Geld von Yeboah als Einkommensteuer aus selbstständiger Arbeit gefordert habe, habe sein Mandant dies freiwillig bezahlt. "Herr Yeboah hat sich verhalten wie ein Gastarbeiter der ersten Generation. Er hat seinem Arbeitgeber vertraut", schloss Kruppa sein Plädoyer. Der Stürmer habe aufgrund des am 3. August begonnenen Verfahrens finanzielle Einbußen in Höhe von 400 000 Mark hinnehmen müssen.

Die Staatsanwaltschaft hat 18 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie 300 000 Mark als Bewährungsauflage wegen Steuerhinterziehung für den Fußballprofi gefordert. Yeboah habe gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten Ex-Eintracht Manager Bernd Hölzenbein, dem ehemaligen Schatzmeister der Eintracht, Wolfgang Knispel, und seinem Berater Johannes van Berg 1993 einen Scheinvertrag über Werberechte geschlossen, um 2,3 Millionen Mark am Finanzamt vorbei zu schleusen.

Wolfgang Knispels Verteidiger warf den Staatsanwälten in seinem Plädoyer vor, sie hätten in dem mehr als viermonatigem Prozess keinen Beweis für ihre Anklage erbracht. Vielmehr sei es dem Finanzamt egal, aus welchen Verträgen Steuern bezahlt würden. Deshalb spielten Scheinverträge in Steuerverfahren keine typische Rolle. Es sei die Aufgabe von Yeboah gewesen, seine Erträge aus der Übertragung der Werberechte entsprechend zu versteuern. Deshalb sei Knispel freizusprechen.

Auch die Verteidigung von Bernd Hölzenbeins forderte einen Freispruch. Der ehemalige Vizepräsident von Eintracht Frankfurt sei als Spieler-Manager nicht für die kaufmännischen Belange im Verein zuständig gewesen.

Mit einem Urteil wird morgen gerechnet.

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