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Sport: Antrag abgelehnt - Das Oberlandesgericht lässt den Leichtatlethen nicht laufen

Dieter Baumann bleibt gesperrt und verliert seine Hoffnung auf die Olympia-Teilnahme in Sydney mehr und mehr: Ein halbes Jahr nach seiner Suspendierung durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) scheiterte der 35 Jahre alte Olympiasieger von 1992 mit der Beschwerde gegen eine zuvor zweimal abgewiesene Einstweilige Verfügung, an den Deutschen 10 000-m-Meisterschaften am 27. Mai teilnehmen zu können.

Dieter Baumann bleibt gesperrt und verliert seine Hoffnung auf die Olympia-Teilnahme in Sydney mehr und mehr: Ein halbes Jahr nach seiner Suspendierung durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) scheiterte der 35 Jahre alte Olympiasieger von 1992 mit der Beschwerde gegen eine zuvor zweimal abgewiesene Einstweilige Verfügung, an den Deutschen 10 000-m-Meisterschaften am 27. Mai teilnehmen zu können.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Darmstadt unter dem Vorsitz von Richter Franz-Robert Walter lehnte in Frankfurt / Main den Antrag Baumanns ab, endlich wieder Wettkämpfe bestreiten zu dürfen. Das Gericht stellte fest, der DLV dürfe sehr wohl den Anscheinsbeweis haben, dass gegen Baumann ein dringender Dopingverdacht besteht. "Dies ist in dem Verbandsverfahren von uns als nicht fehlerhaft erachtet worden, der DLV hat sich Verfahrens gemäß verhalten", so Walter. Nur über diese Frage entschieden die Richter.

Baumann war sichtlich geknickt. "Ich bin enttäuscht, weil dies zeigt, dass der Athlet, wenn beschuldigt wird, keine Rechte hat", sagte der Läufer, der kaum noch in der Lage ist, eine vernünftige Olympia-Vorbereitung durchzuführen. "Ich hätte mir ein Urteil gewünscht, das den Athleten schützt." DLV-Präsident Prof. Helmut Digel sagte bei einer Pressekonferenz in Dortmund: "Das ist bitter für Dieter Baumann. Aber ich denke, das Oberlandesgericht ist im wesentlichen unserer Rechtsposition gefolgt, nämlich dass zunächst das Verbandsrecht voll und ganz auszuschöpfen ist." Das Gericht habe zum Ausdruck gebracht, dass das Anti-Doping-Verfahren des Verbandes von der Entscheidung gänzlich unberührt bleibe. "Die Sportgerichtsbarkeit hat weiterhin ihre Berechtigung", meinte Digel. Als "höchst zweifelhaft" bezeichnete Richter Walter allerdings die Athletenvereinbarung des DLV, die den Sportlern bei Streitigkeiten den Gang vor ein ordentliches Gericht verwehrt. Baumann hatte allerdings beim Athletenvertrag im Gegensatz zu früheren Jahren eine Wahlmöglichkeit und entschied sich für die Sportgerichtsbarkeit. Erleichtert zeigte sich Manfred von Richthofen, Präsident des Deutschen Sportbundes: "Eine gegenteilige Entscheidung hätte die gesamte deutsche Sportgerichtsbarkeit in Frage gestellt."

Dieter Baumann ist vom DLV seit dem 19. November 1999 gesperrt, nachdem zwei Dopingkontrollen erhöhte Nandrolonwerte ergeben hatten. Der für Bayer Leverkusen startende Tübinger führt dies weiterhin auf Manipulation Dritter zurück. "Ich persönlich habe einen bestimmten Tatverdacht." Bei der öffentlichen Verhandlung wollte er aber keinen Namen nennen. Er habe die Kriminalpolizei in Tübingen informiert.

Vor der Verhandlung war bekannt geworden, dass in einer von drei freiwilligen Blutkontrollen Baumanns ebenfalls das Mittel Norandrostendion festgestellt worden war - es soll über die Mundschleimhaut, also möglicherweise durchs Zähneputzen, in die Blutbahn gelangt sein.

R.H.

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