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Sport: Antrag auf ein einstweilige Verfügung abgelehnt

Der unter Dopingverdacht stehende Dieter Baumann muss im Kampf um seine Glaubwürdigkeit und Karriere einen weiteren Rückschlag einstecken. Das Landgericht Darmstadt hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, womit der 5000-m-Olympiasieger von 1992 die Aufhebung seiner Suspendierung erreichen wollte.

Der unter Dopingverdacht stehende Dieter Baumann muss im Kampf um seine Glaubwürdigkeit und Karriere einen weiteren Rückschlag einstecken. Das Landgericht Darmstadt hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt, womit der 5000-m-Olympiasieger von 1992 die Aufhebung seiner Suspendierung erreichen wollte. Dies bestätigte Christa Pfannenschmidt, Pressesprecherin des Landgerichts. Baumanns Anwalt Michael Lehner (Heidelberg) hat am Freitag Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt (Main) eingelegt.

Mit dem Gang vor ein ordentliches Gericht hat die "Zahnpasta-Affäre" um den Langstreckenläufer eine dritte Dimension erhalten. Nachdem die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) den Fall bislang nicht hatten abschließen können, geht Baumann nun den zivilrechtlichen Weg, um sein Startrecht zu erhalten. Wenn auch der in Darmstadt ansässige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) die Beschwerde der Baumann-Partei ablehnt, "dann dürfte es vorbei sein mit dem Start in Troisdorf", so Lehner.

Bei den Deutschen 10 000-m-Meisterschaften am 27. Mai will sich Baumann für die Olympischen Spiele in Sydney qualifizieren. Er rechnet jedoch "nicht vor Ende Mai" mit dem Urteil des Rechtsausschusses unter Vorsitz von Wolfgang Schoeppe (Ansbach). Der frühere Europameister, der sich in einem Trainingslager in Flagstaff im US-Bundesstaat Arizona auf die Saison vorbereitet hat, ist weiterhin von allen Wettkämpfen ausgeschlossen. So sind seine geplanten Rennen in Troisdorf, Kassel (5. Juni), Nürnberg (25. Juni) und bei den Deutschen Meisterschaften in Braunschweig (29./30. Juli) bislang nur graue Theorie.

Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht gleich zwei Mal im schriftlichen Verfahren abgelehnt. Zunächst aus formalen Gründen, da Baumann den verbandsrechtlichen Weg noch nicht ausgeschöpft habe. Dann mit der Begründung, dass der 35-jährige Tübinger "den dringenden Tatverdacht nicht ausräumen konnte", sagte die Landesgerichtssprecherin Pfannenschmidt. Anwalt Lehner rechnet nun in der nächsten Woche mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts. Ob dies im schriftlichen oder mündlichen Verfahren geschieht, ist noch offen.

Für Clemens Prokop, den Vizepräsident Recht beim DLV, ist das Vorgehen Baumanns "keine große Überraschung". Er verweist darauf, dass ihm kein Fall in der deutschen Leichtathletik bekannt sei, wonach ein positiv getesteter Sportler vor einem Amts- oder Landesgericht sein Startrecht erreicht habe. Auch die ehemalige Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe hat dies 1994 in Neubrandenburg ohne Erfolg versucht. Die wegen der Einnahme von Anabolika suspendierte Schwimmerin Astrid Strauß hatte jedoch 1992 ihren Start bei den Deutschen Meisterschaften in München per einstweiliger Verfügung durchgesetzt.

Für Prokop hat Baumanns Schritt keine Auswirkungen auf die Vorgehensweise des Rechtsausschusses: "Das sind zwei völlig getrennte Wege." Das Gremium werde sich dadurch auch nicht unter Druck setzen lassen und weiterhin das Ende der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten. Die Staatsanwaltschaft wiederum wartet noch auf ein Gutachten, das nachweisen soll, ob das im Urin des Athleten gefundene Nandrolon wirklich aus der beschlagnahmten Zahnpasta stammt. Falls dieser Nachweis gelingt, könnte Dieter Baumann seine Anschlagstheorie erhärten.

Noch am Dienstag hatte Baumann auf einer Podiumsdiskussion gesagt: "Zunächst soll der Sport die Möglichkeit haben, den Fall auf anständige Weise zu beurteilen." Dabei zeigte sich Baumann weiter optimistisch: "Ich bin der festen Überzeugung, dass man mich nicht verurteilen kann und ich in Sydney starten werde." Zu diesem Zeitpunkt lag dem Landgericht Darmstadt bereits der Antrag auf einstweilige Verfügung vor. Für Montag kündigte Baumann in Stuttgart eine Pressekonferenz an.

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