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Isabella Wimmer und Jonathan Fridman, Nachwuchsreporter der Paralympics Zeitung, trafen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zum Gespräch während der Spiele in Rio.

© Thilo Rückeis

Sport: "Auf dem Arbeitsmarkt schauen, was Mann und Frau können und nicht, was fehlt"

In Rio sprach die Staatssekretärin für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, mit PZ-Reportern über ihre Erfahrungen mit der Inklusion, den Folgen des Bundesteilhabegsetzes und den Paralympics.

Frau Lösekrug-Möller, Sie sind Staatssekretärin für Arbeit und Soziales. Warum eigentlich?

Das hat zwei Gründe: Ich habe mehr als zehn Jahre als Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin gearbeitet. Und ich bin schon seit 15 Jahren Politikerin, mein Interessensgebiet war schon immer Arbeit und Soziales. Da war das naheliegend.

Was wissen Sie über Menschen mit Behinderung, was andere nicht wissen?

Als erstes fällt auf, wie vielfältig und bunt diese Gruppe ist. Viele Leute haben nur eine Art von Behinderung im Kopf, zum Beispiel Rollstuhlfahrer oder Blinde. Wir haben in Deutschland aber ganz viele wesentlich behinderte Menschen bei denen wir das teilweise gar nicht merken.

Beeinflusst das die Gesetzgebung?

Wir müssen berücksichtigen, wie unterschiedlich die Einschränkungen sind. Und was ich auch wichtig finde: Die Betroffenen haben eine ganz andere Sichtweise. Deswegen dürfen wir in der Politik nichts machen, ohne Menschen mit Behinderung daran zu beteiligen.

In Ihrer Karriere haben Sie sicher viele Veränderungen im Bereich der Inklusion erlebt. Welche war die größte?

Da sind wir gerade mitten drin! Wir haben ja in Deutschland noch Gesetze, die aus einer Zeit kommen, in der man Menschen mit Behinderung als Personen gesehen hat, die „bemuttert“ werden müssen. Und das ändern wir Zug um Zug.

Sie reden vom Bundesteilhabegesetz. Zum Jahresende soll es von Bundestag und Bundesrat behandelt werden. Einige Punkte darin sind bei Behinderten umstritten. Zum Beispiel das Pooling: Leistungen, die vorher individuell angeboten wurden, müssen dann von mehreren Betroffenen gemeinsam in Anspruch genommen werden.

Es gibt Bereiche, in denen wir sagen: Wenn es zumutbar ist, sollte es möglich sein, die Leistungen gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Wir haben zum Beispiel bei Schülern, die Integrationshelfer brauchen, gesagt: Es kann gut sein, dass zwei oder drei Schüler denselben Helfer haben. Aber auch hier ist die Zumutbarkeit der Maßstab. Wenn jemand eine Sportart ausüben will, die nicht so verbreitet ist – Bogenschießen zum Beispiel – und er dafür individuelle Hilfe braucht, dann wird das weiterhin möglich sein.

Viele Betroffenen haben trotzdem Sorge, dass Sie Leistungen, die sie bisher bekommen haben, künftig nicht mehr kriegen.

Die können wir ihnen nehmen. Es ist geregelt, dass der individuelle Bedarf gedeckt und keine Leistung versagt wird. Der Vorteil ist, dass nicht zuerst geprüft wird, ob eine individuelle Inanspruchnahme wirtschaftlich ist, sondern die Zumutbarkeit ist entscheidend.

Gibt es etwas, dass Sie aus den Paralympics mitnehmen und auf die Politik übertragen können?

Wenn sich Athletinnen oder Athleten für eine Sportart entscheiden, dann fragen sie sich: Wie kann ich durch Training und Technik darin bestmöglich werden? Man sollte auch auf dem Arbeitsmarkt darauf schauen, was Mann oder Frau können. Und nicht darauf, was fehlt. Wenn wir diesen Ansatz auch bei Menschen mit Behinderung anwenden, bei Arbeit und Kultur, dann sind wir auf dem richtigen Weg!

Isabella Wimmer, Jonathan Fridman

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