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Sport: Die Freiheit, Fußball zu spielen 19-Jähriger klagt gegen Tasmania Gropiusstadt

Markus Mätschke hat seine Berufswahl getroffen. Der 19-Jährige will Fußballprofi werden.

Markus Mätschke hat seine Berufswahl getroffen. Der 19-Jährige will Fußballprofi werden. Bisher war er Kapitän der A-Jugend-Mannschaft von Tasmania Gropiusstadt 73 in der Bundesliga. Die erste Männermannschaft seines bisherigen Klubs kickt aber nur in der Verbandsliga Berlin, der fünfthöchsten Liga. Das reicht Mätschke nicht. Er möchte zum 1. FC Union wechseln, der in der viertklassigen Oberliga als Meisterschaftsfavorit gilt. „Wir möchten diesen Spieler haben“, sagt Unions Sportlicher Leiter Lothar Hamann. Doch Mätschke ist vertraglich bis 2006 an Tasmania gebunden.

Jetzt fordert Tasmania von Union eine Ablösesumme von etwa 7000 Euro, die der Klub nicht bezahlen will. Union schlägt stattdessen ein Ablösespiel vor. Mätschke argumentiert, dass sein Klub die vereinbarten Zahlungen nicht eingehalten habe. In diesem Fall könnte er den Vertrag kündigen und ohne Ablöse zu Union wechseln. Am vergangenen Freitag trafen sich Tasmania und der Spieler vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einer Güteverhandlung. Zu einer Einigung kam es nicht. Deshalb ist nun für den 19. Oktober ein Verhandlungstermin vor Gericht angesetzt.

Mätschke spielt seit acht Jahren bei Tasmania, hat dort seine Ausbildung als Fußballspieler erhalten. Bisher sahen die Statuten des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) in solchen Fällen eine Ausbildungsentschädigung vor, die kleine Vereine für ihre Jugendarbeit belohnen sollte.

Doch im Mai dieses Jahres kippte das Oberlandesgericht Oldenburg diese Regelung. Geklagt hatte der Oberligist SV Wilhelmshaven. Der Klub weigerte sich, für fünf Talente, die vom VfB Oldenburg gekommen waren, die vorgesehene Entschädigung zu zahlen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Freiheit der Berufswahl der Fußballer unzulässig eingeschränkt sei, wenn der neue Klub nicht zahlen will und der Wechsel deshalb nicht zustande kommt. Der DFB hat die entsprechenden Paragrafen seiner Spielordnung inzwischen aufgehoben.

Für Tasmanias Präsident Detlef Wilde ist die Entscheidung der „Todesstoß für die Jugendarbeit“. Den Vereinen würde nun ihre Arbeit nicht mehr ausreichend vergütet. Man sei darauf angewiesen, dass Vereine freiwillige Zahlungen leisten, um die Jugendarbeit zu unterstützen – so wie es die Bundesligaklubs in der Regel tun. Deshalb sind Amateurklubs darauf angewiesen, junge Spieler vertraglich an sich zu binden. So kann eine Ablösesumme individuell ausgemacht werden – nicht anders als es in der Bundesliga abläuft.

Markus Mätschke stehen laut Vertrag 150 Euro monatlich zu. Das ist auch der Mindestsatz, den der Berliner Fußball-Verband vorsieht, damit ein Amateur als Vertragsspieler anerkannt wird. Tasmania hat mit dem Spieler allerdings eine abweichende Regelung getroffen, die leistungsabhängig ist, wie Präsident Wilde bestätigt. Je nach Leistung kann dabei mehr oder auch weniger als 150 Euro herauskommen. „Die in der Regelung vereinbarte Summe hat Mätschke aber erhalten“, sagt Wilde.

Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass der Vertrag nicht besteht oder aufgelöst werden kann, dann darf Mätschke ablösefrei zu Union wechseln, wo er sich bereits fit hält. Bleibt der Vertrag gültig, dann muss er bei Tasmania Gropiusstadt bleiben, sofern sich die beiden Klubs nicht doch noch einigen. „Es geht ums Prinzip“, sagt Detlef Wilde. Freie Berufswahl hat Markus Mätschke sich vermutlich anders vorgestellt.

Steffen Hudemann

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