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Bewährungsstrafe: Erstes Urteil im Wettskandal

Im Zusammenhang mit dem Fußball-Wettskandal ist ein erstes Urteil ergangen. Wie die Bochumer Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, wurde gegen einen 25 Jahre alten Profifußballer eine zehnmonatige Bewährungsstrafe verhängt.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Spieler soll sich im Frühjahr 2009 gegen Geldzahlungen an illegalen Manipulationen beteiligt haben. Um welchen Spieler es sich handelt, wurde nicht bekannt. Laut Staatsanwaltschaft habe er aber nicht in der Bundesliga gespielt. Das Urteil wurde vom Bochumer Amtsgericht per Strafbefehl erlassen. Einen öffentlichen Prozess hat es nicht gegeben.

Der Wettskandal war Ende November 2009 bekannt geworden. Zuvor waren rund 50 Wohnungen in Deutschland, Österreich, Großbritannien und der Schweiz durchsucht worden. Zehn Personen sitzen in diesem Zusammenhang noch immer in Untersuchungshaft. Zurzeit prüft das Oberlandesgericht, ob die Haft fortdauern darf. Normalerweise müssen spätestens nach sechs Monaten die Prozesse beginnen. Wegen des besonderen Umfangs könnte diese Frist jedoch verlängert werden. Anklagen wurden laut Bochumer Staatsanwaltschaft noch nicht erhoben. Es werde weiter ermittelt und zügig gearbeitet, hieß es am Freitag. (dpa)

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