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Der ehemalige Skilangläufer Johannes Dürr im Gerichtssaal.

© dpa

Blutdoping im Langlauf: Johannes Dürr zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt

Ex-Langläufer Johannes Dürr hat vor Gericht Doping gestanden. Er bestritt aber, auch andere an den Erfurter Arzt Mark S. vermittelt zu haben.

Der ehemalige Langläufer Johannes Dürr ist am Montag wegen Dopings vom Landgericht Innsbruck zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dem 32 Jahre alten Österreicher wurde neben dem eigenen Blutdoping auch vorgeworfen, zum Doping anderer Sportler beigetragen zu haben. Letzteres sah das Gericht aber nur teilweise als erwiesen an. Dürr hatte sich zuvor teils schuldig bekannt und vor allem sein eigenes Blutdoping erneut eingestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass er auch eine bedeutende Rolle als Vermittler und Helfer des Erfurter Sportmediziners Mark S. gespielt haben soll, bestritt Dürr in zentralen Punkten. Konkret wies er die Vorwürfe von sich, die ehemaligen Langläufer Max Hauke und Dominik Baldauf an Mark S. vermittelt zu haben, was diese behaupten.

Das Gericht folgte hier Dürrs Ansicht unter anderem aufgrund der Folgen, die Dürrs Äußerungen in einer ARD-Dokumentation für die beiden Sportler letztlich hatten. Hauke und Baldauf wurden in den vergangenen Wochen ebenfalls zu Bewährungsstrafen wegen Blutdopings verurteilt.

Dürr hatte mit seinen Aussagen in der Doku „Die Gier nach Gold“ die Dopingermittlungen ausgelöst, die im Februar 2019 zur „Operation Aderlass“ führten. Bei den Razzien in Erfurt und bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld in Tirol wurde unter anderem der Erfurter Arzt Mark S. als Mittelpunkt eines vermuteten Doping-Netzwerks festgenommen. 23 Sportlern wurden bei den Ermittlungen rund um das vermutete Netzwerk Blutdoping nachgewiesen. (dpa)

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