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Bundesliga: VfB Stuttgart darf weiter für Bwin werben

Der Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart darf weiter für den Sportwetten-Anbieter Bwin werben. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Beschluss vom Montag.

Stuttgart - Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Vereins gegen ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe angeordnetes Werbeverbot statt. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Es wurde Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zugelassen.

Bwin ist Sponsor des VfB Stuttgart und hat nach dem Sponsorenvertrag das Recht, auf Werbeflächen und in anderen Medien des Bundesligisten Werbung für seine Produkte und Dienstleistungen unterzubringen. Dies hatte das Regierungspräsidium dem Verein mit einer Verfügung vom 10. August untersagt. Dem Gericht zufolge bestehen an der Rechtmäßigkeit dieser Verfügung aber "erhebliche Zweifel". Zwar sei die Tätigkeit von Bwin "nach einfachem Gesetzesrecht" illegal. Die Richter verwiesen jedoch auf die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsregelung. (tso/ddp)

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