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Geht dem Sport auch in Deutschland ein Blaulicht auf? In anderen Ländern, wie hier in Italien bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin, greifen Polizisten und Staatsanwälte schon seit Jahren beim Doping durch.

© picture-alliance/dpa

Bundestag beschließt Anti-Doping-Gesetz: Im Kittchen ist ein Zimmer frei

Der Bundestag hat das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Es tritt am 1. Januar in Kraft. Dann drohen auch Sportlern Haftstrafen.

Es könnte bald passieren, dass Sportler in Deutschland im Gefängnis landen – wegen Dopings. Das ist der wohl wichtigste Bestandteil des Anti-Doping-Gesetzes, das der Deutsche Bundestag am Freitag beschlossen hat. Bisher richtete sich die Strafverfolgung vor allem gegen die Hintermänner. Das neue Gesetz, das am 1. Januar in Kraft treten soll, wird nun auch die Athleten nicht mehr verschonen.

Es ist der Abschluss eines jahrelangen Streits, mit welchen Mitteln der Staat beim Betrug im Sport eigentlich eingreifen soll. Unzählige Debatten fanden dazu im Bundestag statt, Anhörungen und Foren wurden veranstaltet. Bis zuletzt wurde um Einzelheiten gekämpft. Den ursprünglichen Gesetzesentwurf milderte die Regierungskoalition am Ende noch ein bisschen ab. Der versuchte Besitz von Dopingmitteln ist nun doch nicht strafbar, und ein Sportler kann auch durch „tätige Reue“ der Strafverfolgung entgehen.

Es bleibt jedoch dabei, dass ein dopender Sportler mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht wird, Hintermänner können in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre inhaftiert werden. Die Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestags, Dagmar Freitag von der SPD, hatte schon lange für das Gesetz gekämpft. „Das Gesetz bedeutet jetzt für mich, dass sich Ausdauer auch in der Sportpolitik lohnt, nicht nur im Sport selbst“, sagte sie. Potenzielle Doper könnten sich nun nicht mehr so sicher sein wie bisher.

Der Streit um das Gesetz war bis zuletzt sehr grundsätzlich ausgetragen worden. Die Befürworter hatten ins Feld geführt, dass die Aufklärungsquote von Dopingfällen in Deutschland einfach unvorstellbar gering sei. Und wenn der Staat schon Millionen für die Förderung des Spitzensports ausgebe, sei es doch nur gut, mit der Härte des Gesetzes und den Instrumenten der Strafverfolgung sicherzustellen, dass der geförderte Sport auch so sauber wie möglich sei.

Sportverbände haben sich gegen das Gesetz gewehrt

Die größten Vorbehalte und Bedenken kamen dagegen aus dem Sport selbst. „Wer Mord gesetzlich verbietet, wird den Mord auch nicht abschaffen“, lautete ein zuletzt viel gehörter Spott gegen das Gesetz. Vor allem aber befürchten Sportverbände, dass die Sportgerichtsbarkeit künftig ihren Wert einbüßen könnte, wenn es parallel auch noch staatliche Strafverfahren gegen Sportler gebe.

Das klang auch in der Stellungnahme des Deutschen Olympischen Sportbundes durch, der am Freitag noch einmal mitteilte, dass dopende Sportler ja schon jetzt von der Sportgerichtsbarkeit mit mehrjährigen Sperren bestraft werden. Die Sorge des DOSB besteht darin, ob diese Sperren auch dann noch Bestand haben, wenn ein mutmaßlich dopender Sportler aus Mangel an Beweisen von einem ordentlichen Gericht freigesprochen wird.

In das jahrelange Hin und Her zwischen Befürwortern und Gegnern des Gesetzes war Bewegung gekommen, als sich Bundesjustizminister Heiko Maas eingeschaltet hatte. Die neue Regelung ist für ihn eine „Kampfansage an Täuscher, Trickser und Betrüger“ und werde den Sport „sauberer, sicherer und ehrlicher machen“. Das Gesetz wurde im Bundestag von den Fraktionen der Union und der SPD verabschiedet, die Grünen stimmten dagegen, die Linke enthielt sich, weil sie noch weitergehende Maßnahmen gefordert hatte.

Auch Besitz kleiner Mengen kann geahndet werden

In den vergangenen Jahren hatte sich der Streit immer wieder an der Besitzstrafbarkeit von kleinen Mengen entzündet. Diese Regelung ist nun ebenfalls im Gesetz enthalten. Auch der Besitz von wenigen Ampullen oder Pillen an Dopingsubstanzen reicht, um vom Staat verfolgt zu werden. Auch dagegen hatte es Widerstand gegeben. Allerdings greift das Gesetz jetzt nur dann, wenn sich Sportler mit bei ihnen gefundenen Substanzen einen Vorteil verschaffen wollten. Darauf hatten Spitzenathleten vor allem mit dem Hinweis gedrängt, es könnten ihnen ja auch verbotene Mittel untergeschoben werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag beinahe das Maximale herausgeholt, was der Staat sich an Eingriffen in den Sport leisten kann.

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