Nyon - Das hat die Europäische Fußball-Union (Uefa) in Nyon entschieden und damit das Urteil des Kontrollkomitees vom vorigen Freitag bestätigt. Bei dem Freistoß-Tor von Ryan Giggs zum 0:1-Endstand könne kein Regelverstoß durch den Schiedsrichter festgestellt werden, teilte die Uefa mit.
Der OSC Lille hat allerdings noch eine weitere Möglichkeit: Der Spitzen-Club kann seine Klage drei Tage nach Erhalt des Urteils noch beim Internationalen Sportgerichtshof (Cas) in Lausanne vortragen. Dessen Urteil wäre dann bindend. (tso/dpa)
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