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Sport: Der Antrags-Kick

Über was die DFB-Delegierten so alles diskutieren

Osnabrück - Der Nachtisch für die Delegierten heute in der Stadthalle von Osnabrück dürfte nicht leicht zu verdauen sein. Nach dem Mittagessen steht „die eventuelle Fortsetzung der Plenarsitzung“ des Deutschen Fußball-Bundes an. 130 Anträge stehen zur Abstimmung. Es ist Streit zwischen dem Lager der Profivereine und dem der Amateure zu erwarten, etwa über die Zuständigkeit für die Nationalmannschaft, ebenso eine Debatte über Beschränkungen für ausländische Fußballer in der Bundesliga. Unter den Anträgen findet sich Kurioses:

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Für Freunde der deutschen Sprache ist der Antrag Nummer 69 ein ziemlich hartes Stück Arbeit. Auf Vorschlag der zuständigen DFB-Ausschüsse sollen die Delegierten dabei die Spielordnung für den deutschen Fußball ändern. Erster Satz des Änderungsvorschlags: „Ein Nicht-Amateur ohne Lizenz oder ein Nicht-Amateur mit Lizenz, der beim aufnehmenden Verein Nicht-Amateur ohne Lizenz wird, kann an einen anderen Verein ausgeliehen werden.“ Zur Erklärung des Antrags heißt es, der Text orientiere sich am Wortlaut der Bestimmungen des Fußball-Weltverbandes Fifa. Ob das den Delegierten hilft?

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Auch in Antrag Nummer 74 geht es um die Spielordnung. Auf Vorschlag des DFB-Präsidiums soll sich der Bundestag unter anderem mit einem Kleiderkodex beschäftigen. Der Antragstext lautet: „Der DFB kann allgemein verbindliche Vorschriften für die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung für die Spiele der Mitgliedsverbände mit Ausnahme der vom Ligaverband veranstalteten Bundesspiele sowie die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Schiedsrichterkleidung erlassen. Die erforderlichen Bestimmungen beschließt das Präsidium auf Vorschlag des Spielausschusses.“ Zur Begründung heißt es, der Antrag „enthält lediglich eine Klarstellung“.

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Um eine Klarstellung per Beschluss des Bundestages geht es auch im Antrag Nummer 127 , mit dem die Ausbildungsordnung des DFB geändert werden soll. Demnach wird die Zulassung zum Erwerb einer Fußballlehrer-Lizenz nicht erst nach „mindestens zweijähriger Tätigkeit mit DFB-A-Lizenz“ ermöglicht, sondern schon nach „mindestens einjähriger Tätigkeit“. Die ungewöhnliche Begründung: „Eine zweijährige Tätigkeit war nie angedacht. Es handelt sich hierbei vielmehr um einen ,Fehlerteufel’, der bei der Verabschiedung der DFB-Ausbildungsordnung übersehen wurde.“ Ein Ende der Beratungen wurde übrigens nicht festgelegt.

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