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Der Fall Pechstein: Blutspur und Rechtsweg

Die Chronik des Dopingfalls Claudia Pechstein.

6. Februar 2009.

Bei der Mehrkampf- Weltmeisterschaft in Hamar wird bei Claudia Pechstein ein erhöhter Anteil der jungen roten Blutkörperchen, der Retikulozyten, festgestellt. Die Internationale Eislauf-Union (ISU) informiert sie über den Befund.

8. Februar 2009. Pechstein verzichtet in Hamar auf das abschließende Rennen über 5000 Meter und gibt als Grund eine Erkrankung an. Später gesteht sie, dies sei ein Kuhhandel mit der ISU gewesen: Sie ziehe sich zurück, die ISU informiere als Gegenleistung dafür nicht die Öffentlichkeit. Für die Täuschung der Öffentlichkeit entschuldigt sich Pechstein später.

1. Juli 2009. Die Disziplinarkommission der ISU sperrt Pechstein aufgrund auffälliger Blutwerte auch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre. Zur Last gelegt werden Pechstein Blutwerte im Zeitraum von 2000 bis 2009.

20. Juli 2009. Pechstein darf laut Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur nicht mehr an Trainingsmaßnahmen des Verbandes, also der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft, teilnehmen.

6. August 2009. Bei einer Pressekonferenz in Berlin wehrt sich Pechstein gemeinsam mit ihrem Berater Ralf Grengel und ihrem Rechtsanwalt Simon Bergmann gegen Dopingvorwürfe und erklärt, dass Blutproben zum Teil falsch zugeordnet worden seien und in verschiedenen Labors Schwankungen aufgewiesen hätten.

4. September 2009. Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) gibt einem Eilantrag Pechsteins statt, an allen Trainingsmaßnahmen teilnehmen zu können. Für Wettkämpfe bleibt sie jedoch gesperrt.

20. September 2009. Die ISU reduziert den Anklagezeitraum auf Oktober 2007 bis Februar 2009 und legt Pechstein nur noch vier Proben zu Last.

22./23. Oktober 2009. Vor dem Cas in Lausanne findet die Anhörung statt. Pechsteins Verteidiger präsentieren unter anderem medizinische Gutachten, die eine Variante ihres Epo-Gens belegen und eine Hämolyse, eine Blutanomalie, nicht ausschließen.

24. Oktober 2009. In Berlin beginnt mit den deutschen Meisterschaften die Eisschnelllaufsaison – ohne Claudia Pechstein.

4. November 2009. Der Cas verschiebt seine Urteilsverkündung um zwei Wochen, Pechstein kann damit nicht an den ersten beiden Weltcups der Saison in Berlin und Heerenveen teilnehmen.

6. November 2009. Einen Eilantrag Pechsteins, die Urteilsverkündung vorzuziehen, lehnt der Cas ab. Nicht an den ersten beiden Weltcups teilzunehmen, sei kein „irreparabler Schaden“ für Pechstein, begründet der Cas.

19. November 2009. Das angekündigte Urteil kommt doch noch nicht. Pechstein versucht daraufhin wieder, mit einem Eilantrag eine Starterlaubnis für den nächsten Weltcup zu erreichen. Denn in Hamar findet das einzige 5000-Meter-Weltcuprennen der Saison statt.

20. November 2009. Der Eilantrag wird abgewiesen. Pechstein fliegt nicht nach Hamar.

23. November 2009. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann kündigt einen Antrag auf Wiedereröffnung der Verhandlung beim Cas für den Fall an, dass der Sportgerichtshof gegen seine Mandantin entscheiden sollte. Ein Sachverständiger, der als Belastungszeuge gegen Pechstein aussagen sollte, sei abgesprungen, habe Bergmann gehört. Das werfe ein neues Licht auf das Verfahren.

25. November 2009.
Der Internationale Sportgerichtshof bestätigt die Zweijahressperre gegen Pechstein. Die Sportlerin kündigt an, die Sperre vom Schweizer Bundesgericht aufheben lassen zu wollen.

8. Dezember 2009. Das Schweizer Bundesgericht gibt am Dienstag nach nur 24 Stunden einem Eilantrag statt. Pechstein darf beim Weltcup in Salt Lake City starten und erhält die Chance die Olympianorm zu erfüllen. Eine endgültige Entscheidung über eine Teilnahme bei den Winterspielen ist dies jedoch nicht.
teu/ae

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