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Sport: DFB-Justiziar sieht die Wechselmodalitäten durch das BGH-Urteil nicht verändert

Goetz Eilers, Chefjustiziar des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Transferregelung für den Amateurbereich des niedersächsischen Verbandes als "Einzelfall-Entscheidung zu einem Passus im Statut, der schon nicht mehr existiert", bezeichnet. Durch das BGH-Urteil ist nach DFB-Einschätzung keinesfalls das komplette System zur Transferentschädigung bei den Amateuren aufgehoben worden.

Goetz Eilers, Chefjustiziar des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Transferregelung für den Amateurbereich des niedersächsischen Verbandes als "Einzelfall-Entscheidung zu einem Passus im Statut, der schon nicht mehr existiert", bezeichnet. Durch das BGH-Urteil ist nach DFB-Einschätzung keinesfalls das komplette System zur Transferentschädigung bei den Amateuren aufgehoben worden. "Uns liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor. Doch wir gehen davon aus, dass unsere Bestimmungen, die im vorigen Jahr beim Bundestag in Wiesbaden verabschiedet wurden, weiterhin gelten", so Eilers in einer Erklärung. Nach diesen Bestimmungen werden bei Vereinswechseln im Amateurbereich Entschädigungen zwischen 500 und 10 000 Mark fällig, die vom aufnehmenden an den abgebenden Klub zu entrichten sind. Eilers hierzu: "Natürlich wird sich auch diese Regelung an den vom BGH entwickelten Grundsätzen messen lassen müssen. Sie enthält allerdings ein anderes Verteidigungspotenzial." Der DFB werde sich auch weiterhin besonders für die kleineren Vereine einsetzen, "die durch großen Aufwand mit ehrenamtlichen Kräften Spieler ausbilden und somit eine soziale und gesellschaftliche Aufgabe erfüllen". Die Regelung diene deswegen nach DFB-Überzeugung ideellen Zielen der Gemeinschaft "und nicht wirtschaftlichen Zwecken, wie das der BGH für die Zahlungsverpflichtung von 25 000 Mark festgelegt hat". Um diese Summe ging es bei dem BGH-Urteil. Der DFB hatte 1998 die Entschädigungshöhen im Amateurbereich von 500 DM in der siebten Amateurklasse bis zu 10 000 in der Regionalliga.

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