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Sport: Die ganz großen Scheine

Wie Hertha sich 1965 über die Regeln hinweggesetzt hat

Von Klaus Rocca

Berlin. Es war im Sommer 1965. Hertha BSC, Wochen zuvor auf den letzten Tabellenplatz abgerutscht, hatte es mit einer Serie von 9:5 Punkten geschafft, Karlsruhe und Schalke noch hinter sich zu lassen. Der Verbleib in der Bundesliga war geschafft, zur Belohnung gab es eine Reise nach Mittelamerika. Dort erreichte die Mannschaft die bittere Nachricht: Sportgericht, Kontrollausschuss und Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilten den Verein wegen Zahlungen von überhöhten Handgeldern und Ablösesummen zum Zwangsabstieg aus der Bundesliga. Das Titelbild der Vereinszeitung von Hertha erschien mit einer Jubelszene mehrerer Spieler und einem dicken Kreuz über der gesamten Seite.

Nach dem Bau der Mauer war Berlins Sport in die Isolation geraten. Um Spitzensportler in die Stadt zu lotsen, musste man schon mit den ganz großen Scheinen wedeln. Doch die ganz großen Scheine waren verboten, weil der DFB den Vollprofi ablehnte. Maximal 1200 Mark, einschließlich Prämien, durfte ein Bundesligaspieler monatlich verdienen. „Besonders qualifizierten Spielern“ wurde mehr gestattet. Dazu bedurfte es aber der Zustimmung des Bundesliga-Ausschusses. Die Höhe der Ablösesumme wurde auf 50 000 Mark, die des Handgeldes für einen Spieler mit 10 000 Mark festgesetzt.

Offiziell hielten sich alle Vereine daran, inoffiziell kaum einer. Hertha schon gar nicht. Spieler wie Carl-Heinz Rühl und Uwe Klimaschefski wurden mit überhöhten Handgeldern nach Berlin gelockt. Beim DFB wurde man stutzig, als Torhüter Wolfgang Fahrian zu Hertha kam, obwohl er bereits einen Vertrag bei Eintracht Frankfurt unterschrieben hatte. Später wurde bekannt, dass er 80 000 Mark erhalten hatte. Zudem machte Kickers Offenbachs Präsident Horst-Gregorio Canellas den DFB darauf aufmerksam, dass Hertha dem Offenbacher Sigi Held monatlich 500 Mark überwies, um ein Vorkaufsrecht zu erstehen. Auch das verboten die Statuten.

Der DFB schritt ein. Er schickte einen neutralen Finanzbuchhalter nach Berlin, der die Bücher Herthas durchforstete. In der Kasse klaffte ein Loch von 192 000 Mark. Wohin diese Gelder geflossen waren, lag nahe. Die Strafe folgte. In der Begründung für den Zwangsabstieg hieß es: „Weil Hertha BSC Verstöße gegen das Vertragsliga-Statut des DFB beging, außerdem die Kontrollbehörden irreführte und fortgesetzte Verstöße gegen das Vertragsliga-Statut des DFB festgestellt wurden, verliert Hertha BSC zwar nicht die Lizenz, wird aber in die Regionalliga zurückversetzt.“ Die Berufung wurde abgelehnt. Auch das Gnadengesuch von Herthas Not-Vorsitzendem Hanne Sobek blieb erfolglos. Wolfgang Holst, damals Spielausschuss-Obmann, beschuldigte 14 andere Vereine, ebenfalls überhöhte Handgelder und Ablösesummen gezahlt zu haben. 20 Spieler gab er ntlich an. Die Vereine reagierten mit Empörung und stritten alles ab, der DFB wurde nicht aktiv. Ein Jahr später wurde das Bundesliga-Statut geändert. Danach waren höhere Zahlungen zulässig. Hertha aber stieg erst 1968 wieder in die Bundesliga auf.

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