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Sport: Dieter Baumann: Der Läufer steht im Regen

Dieter Baumann wurde vom Landgericht Darmstadt die Startgenehmigung für den Hamburg-Marathon am 22. April verwehrt.

Dieter Baumann wurde vom Landgericht Darmstadt die Startgenehmigung für den Hamburg-Marathon am 22. April verwehrt. "Diese Entscheidung verschafft uns etwas Luft", kommentierte Clemens Prokop, als Vizepräsident im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) für Recht zuständig. Am Wochenende in Wunsiedel (Oberfranken) ist Prokop einziger Kandidat für die Nachfolge des scheidenden DLV-Präsidenten Helmut Digel. Baumann wird seinen Kampf im Paragrafen-Dschungel nach den Worten seines Anwaltes Michael Lehner nun höchstwahrscheinlich beim Oberlandesgericht Frankfurt fortsetzen, nachdem das Landgericht Darmstadt seinen Antrag auf einstweilige Verfügung ablehnte. "Das Urteil ist für mich nicht logisch. Das Gericht hat wohl in dem Wust nationaler und internationaler Sportregeln nicht den Durchblick gehabt. Es drückt sich um eine Entscheidung herum und lässt den Athleten im Regen stehen", kommentierte Lehner. Der Hamburger Marathonchef Wolfram Götz hatte zuvor erklärt, selbst das gerichtlich verfügte Startrecht könne Baumann nicht den Weg zur Teilnahme ebnen.

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