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Auch im Sport gibt es diverse rote Ampeln.

© Mike Wolff/TSP

Disqualifikation von Stefan Luitz: Rote Ampel ist rote Ampel

Der deutsche Skirennfahrer Stefan Luiz wird bestraft, weil er gegen eine Regel verstoßen hat. Das ist bedauerlich - aber richtig. Ein Kommentar.

Regeln sind Regeln sind Regeln. Das ist für Einzelne oft ärgerlich, weil einem nicht jede Regel als sinnvoll erscheint und die Ahndung von Verstößen oft als kleinlich empfunden wird. Rote Ampeln nerven, vor allem, wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist. Natürlich geht fast jeder auch mal bei rot über die Straße - aber jeder weiß auch, dass ihm eine Strafe droht, wenn er dabei erwischt wird. Und das ist für den Straßenverkehr grundsätzlich durchaus sinnvoll. Aber was, wenn unterschiedliche Institutionen unterschiedliche Ampeln aufstellen? In diese Falle ist der Skifahrer Stefan Luitz getappt. Er hat unwissentlich gegen eine Regel verstoßen und wird jetzt dafür bestraft. Zu Recht?

Luitz wusste nicht, dass eine Sauerstoffmaske für den Internationalen Skiverband Fis eine rote Ampel ist, seine Betreuer wussten es auch nicht. Deshalb inhalierte Luitz zwischen zwei Durchgängen Flaschensauerstoff, wurde Erster – und ist seinen ersten Weltcup-Sieg jetzt wieder los. Disqualifiziert. Damit reiht sich Luitz ein in eine lange Liste von Sportlern, die bestraft werden, weil sie und/oder ihre Verantwortlichen schlichtweg nicht aufgepasst haben. Das ist wahnsinnig ärgerlich, aber so sind eben die Regeln.

Wichtig für Luitz und den Deutschen Skiverband: Er wird nicht wegen Dopings bestraft, sondern nur allgemein wegen eines Regelverstoßes. Damit bleibt ihm das Stigma des Dopers erspart. Das ist richtig so, schließlich führt die Weltantidopingagentur Wada Flaschensauerstoff nicht als unzulässigen Leistungsverstärker auf. Und ja, auch die Fis muss sich Kritik gefallen lassen: Wenn ein internationaler Verband sein Anti-Doping-Regelwerk zwei Jahre lang nicht überarbeitet und nicht an die Vorschriften der Wada anpasst, ist das nicht sonderlich professionell.

Aber es bleibt dabei: Für Skifahrer gilt das Fis-Reglement, egal wie veraltet es ist. Und DSV-Alpin-Direktor Wolfgang Maier hat es unlängst selbst gesagt: Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht.

Catharina Hopp

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