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Claudia Pechstein bleibt nun nur noch der Gang vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

© dpa

Doping: Gericht bestätigt Pechsteins Sperre

Sie hat den Marathon durch die Instanzen verloren. Auch das Schweizer Bundesgericht weist Claudia Pechstein ab, die Eisschnellläuferin bleibt gesperrt.

Berlin - Die letzte Instanz, die Claudia Pechstein noch hätte Recht geben und sie vom Dopingvorwurf freisprechen können, hat gegen sie entschieden. Das Schweizer Bundesgericht wies ihren Antrag zur Aufhebung der Dopingsperre zurück. Pechsteins Ausdauerrennen durch alle möglichen Instanzen, angefangen von Sportgerichten, bis jetzt hinauf zum höchsten Schweizer Zivilgericht, ist damit zu Ende. „Mir bleibt nichts anderes übrig, als zu akzeptieren, dass der Rechtsweg in der Schweiz jetzt ausgeschöpft ist“, teilte die Eisschnellläuferin mit. „Ich werde nun alles daran setzen, zu verhindern, dass das Unrecht, welches mir geschehen ist, anderen Athleten widerfahren kann.“

Die allerletzte Instanz hat nur noch symbolische Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte allenfalls noch feststellen, dass der 38 Jahre alten fünfmaligen Olympiasiegerin das Recht auf ein faires Verfahren genommen wurde oder der Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt ist. Chancen dafür sind kaum vorhanden. Vor allem wollte Claudia Pechstein von einem Gericht feststellen lassen, dass sie nicht gedopt hat. Jetzt bleibt es bei der zweijährigen Dopingsperre, die noch bis zum Februar 2011 läuft. Der Internationale Eisschnelllauf-Verband hatte die Sperre im Juli des vergangenen Jahres aufgrund von schwankenden Blutwerten ausgesprochen, der Internationale Sportgerichtshof hatte sie bestätigt.

Das Schweizer Bundesgericht wollte entgegen Pechsteins Hoffnung nicht noch einmal alle Beweise prüfen. Das Gericht befand, dass „Claudia Pechstein bereits im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgebracht hatte, sie leide an einer vererbten Blutanomalie, wobei der Schiedsentscheid dazu festhielt, selbst eine solche Diagnose vermöge die festgestellten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklären.“ Genau gegen diese Formulierung in der Pressemitteilung des Gerichts will sich Pechstein nun aber noch einmal zur Wehr setzen. Sie wandte sich dafür sogar an die Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard. „In meinen Augen darf es nicht sein, dass die höchste richterliche Instanz der Eidgenossen einen solchen handwerklichen Fehler macht, nur um meinen Revisionsantrag ablehnen zu können“, erklärte Pechstein auf ihrer Internetseite. Das sei „glatte Rechtsbeugung“. Denn der Cas habe eben nicht behauptet, dass eine Blutanomalie die Schwankungen nicht erklären könnte. Offenbar habe das Bundesgericht den Cas-Entscheid nicht einmal richtig gelesen.

Zwei Tage nach dem Cas-Verfahren im November hatte Pechsteins Verteidigung eine neue Messmethode ins Spiel gebracht, mit der sich eine Blutanomalie der Athletin zeigen lasse. Dieses neue Beweismittel war auch ihre größte Hoffnung im Verfahren vor dem Schweizer Bundesgericht. Doch das Gericht hielt offenbar nichts von der Version, dass diese Messmethode erst so spät aufgetaucht sei. Pechsteins Rechtsanwalt Simon Bergmann entgegnete nun: „Wir können auch nichts dafür, dass wir von der neuen Messmethode erst so spät erfahren haben. Es sind eben erst durch das Verfahren vor dem Cas und die große Öffentlichkeit weitere Mediziner auf diesen Fall aufmerksam geworden.“ Er hält das Urteil für einen „Justizirrtum“. Man dürfe von einem Sportler nicht verlangen, dass er zu 100 Prozent beweisen müsse, nicht gedopt zu haben. Der Fall Pechstein war schließlich auch deshalb von besonderer Brisanz, weil die Sportlerin ohne positive Dopingprobe gesperrt wurde, nur anhand von schwankenden Werten der Retikulozyten, der jungen roten Blutkörperchen.

„Mir hat noch niemand genau gesagt, wann, wo und mit welchem Mittel sie denn gedopt haben soll“, sagte Bergmann. Der Anti-Doping-Aktivist Werner Franke wiederholte gestern jedoch seine kritische Einschätzung: „Ich sehe als wahrscheinlichste Variante, dass dieses Phänomen der erhöhten Retikulozyten auch durch Zuführung von anabolen Steroiden erzielt werden konnte. In Hohenschönhausen gibt es kaum einen Pflasterstein, der nicht mit Anabolika gedopt war.“

Pechstein will ihre Unschuld nach wie vor medizinisch beweisen. „Schon in Kürze werden neue medizinische Erkenntnisse präsentiert, die den Beleg für die bei mir vorliegende Anomalie noch präziser liefern können“, kündigte sie an. „Dies wird mir zwar nachträglich keine Gerechtigkeit bescheren, aber es wird ein weiterer, vielleicht sogar der letzte Schritt sein, um meine Reputation in der Öffentlichkeit vollständig wiederherzustellen.“

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