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Sport: Doping-Prozess: DDR-Sportchef Ewald zu 22 Monaten Haft verurteilt

Der langjährige DDR-Sportchef Manfred Ewald ist am Dienstag wegen des systematischen Dopings in der DDR zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der als zentrale Figur des Staatsdopings mitangeklagte Sportarzt Manfred Höppner erhielt vom Berliner Landgericht 18 Monate Haft auf Bewährung.

Der langjährige DDR-Sportchef Manfred Ewald ist am Dienstag wegen des systematischen Dopings in der DDR zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der als zentrale Figur des Staatsdopings mitangeklagte Sportarzt Manfred Höppner erhielt vom Berliner Landgericht 18 Monate Haft auf Bewährung. Beide hätten sich durch die heimliche Verabreichung von männlichen Hormonen sogar an minderjährige DDR-Sportler der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gemacht. Die Angeklagten haben die Prozesskosten und die Auslagen der Nebenklage zu tragen, die auf mehr als 100 000 Mark geschätzt werden.

Die Verurteilung stieß überwiegend auf positive Reaktionen, die Strafhöhe wurde dagegen oftmals als zu milde eingestuft. "Beide Verurteilten sind eben noch einmal davongekommen, denn das Vergehen war eindeutig", sagte der Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, Friedhelm Julius Beucher (SPD). Vor einer schärferen Bestrafung habe die Angeklagten nur das mildere DDR-Recht gerettet. Der frühere Bundesjustizminister und heutige sportpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Kinkel, erklärte: "Das entscheidende Signal lautet: Die Hauptverantwortlichen werden für ihr skrupelloses Tun zur Rechenschaft gezogen. Der Sport und vor allem die Sportler wurden als Mittel des Klassenkampfes in unverantwortlicher Weise missbraucht." Walther Tröger, der Präsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) für Deutschland betonte: "Ich halte es für sehr bedeutsam, dass ein Urteil ergangen ist. Die Bedeutung liegt in der Wirkung auf die künftige Fortsetzung und Wertung des Kampfes gegen Doping."

Die Opfer sahen das dagegen anders. "Die Schäden kann man mit keinem Urteil wettmachen", sagte die Ex-Leichtathletin Brigitte Michel zu dem Urteil nach zweieinhalb Monaten Prozessdauer. Ewald - einst Präsident des Deutschen Turn- und Sportbundes - verließ das Kriminalgericht Moabit, ohne ein Wort zu sagen. "Ich denke, der Richter hat eine ordentliche Arbeit gemacht", sagte dagegen der teils geständige Höppner und meinte: "Man muss auch verlieren können."

Das Landgericht begründete die bislang höchsten Strafen wegen DDR-Dopings mit der zentralen Stellung der Angeklagten. "Die Angeklagten rechneten mit schädigenden Nebenwirkungen und nahmen sie in Kauf", sagte der Vorsitzende Richter Dirk Dickhaus. Er zitierte eine Aussage des heute 74-jährigen Ewald, wonach nur die erbrachten Leistungen im Sport zählten. "Ewald war die treibende Kraft hinter Höppner." Der 66-jährige Sportarzt habe dann die Konzeptionen für die Vergabe der blau gefärbten Hormon-Tabletten erstellt.

Allein schon die Verabreichung der Pillen habe den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, urteilte die 38. Große Strafkammer. In zwei der zuletzt noch 22 verhandelten Fälle erfolgten jedoch Freisprüche. Grund: Diese beiden DDR-Sportlerinnen waren nicht in Kaderklassen, für die Höppner die Erarbeitung von Doping-Plänen gestanden hatte. 120 weitere Fälle waren zuvor schon zur Beschleunigung des Spitzen- Prozesses um das DDR-Doping eingestellt worden. Nebenklage-Anwalt Michael Lehner sagte, die beiden Freisprüche hätten bei genauerer Beweiserhebung verhindert werden können. Die Nebenklage und die Verteidigung entschieden zunächst nicht über eine Revision, die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen die Anrufung des Bundesgerichtshofs aus.

Das Gericht blieb unter der Forderung der Anklagebehörde, die je zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Strafmildernd müsse die lange Zeit seit dem Tatzeitraum 1974 bis 1989 angerechnet werden und das Geständnis von Höppner, erklärte die Kammer. Richter Dickhaus sagte, es sei im Prozess nur um Körperverletzung gegangen. "Wer eine Aufarbeitung des DDR-Unrechts erwartet hat, musste enttäuscht werden. Das kann die Kammer nicht leisten." Derzeit stehen in Berlin noch rund ein Dutzend Strafverfahren zum DDR-Doping an. Diese müssen bis zum 2. Oktober abgearbeitet sein, weil die Taten sonst verjähren.

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