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Sport: Doping-Prozess: Ewald geht in die Berufung

Der langjährige DDR-Sportchef Manfred Ewald hat nach seiner Verurteilung wegen des DDR-Dopings den Bundesgerichtshof angerufen. Der Revisionsantrag seines Anwalts sei beim Berliner Landgericht eingegangen, erklärte Berlins Justizsprecherin Michaela Blume eine Woche nach dem Urteil am Dienstag.

Der langjährige DDR-Sportchef Manfred Ewald hat nach seiner Verurteilung wegen des DDR-Dopings den Bundesgerichtshof angerufen. Der Revisionsantrag seines Anwalts sei beim Berliner Landgericht eingegangen, erklärte Berlins Justizsprecherin Michaela Blume eine Woche nach dem Urteil am Dienstag. Nebenklage-Anwalt Michael Lehner, der eine härte Bestrafung verlangt hatte, habe ebenfalls Revision eingelegt. Seine Revision richte sich auch gegen das Urteil gegen den Mitangeklagten Sportarzt Manfred Höppner. Ewald hatte 22 Monate Haft auf Bewährung, Höppner 18 Monate Bewährungsstrafe erhalten.

Die Revision muss bei derartigen Urteilen binnen einer Woche nach der Verkündung eingelegt werden. Die Begründung kann später erfolgen, wenn das schriftliche Urteil den Anwälten vorliegt. Denkbar ist aber auch, dass die Revision nach dem Vorliegen der Urteilsgründe zurückgenommen wird. Für den Fall wäre jedenfalls der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig zuständig. Er kann das Urteil bestätigen, abändern oder eine neue Verhandlung ansetzen.

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