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Doping: Schlampiger Test bei Campbell-Brown

58 Seiten als Dokument einer Dopingkontrolle, bei der vieles nicht sauber war. Der irreguläre Test bewahrte Veronica Campbell-Brown aber yvor einer Sperre. Dass die Begründung erst sechs Wochen nach dem Urteil kam, hält ein erfahrener CAS-Richter nicht für ungewöhnlich.

Eine schlampige Dopingkontrolle hat Jamaikas dreimalige Sprint-Olympiasiegerin Veronica Campbell-Brown vor einer zweijährigen Wettkampfsperre bewahrt. Bei dem Test am 4. Mai 2013 in Kingston sei krass gegen Anti-Doping-Regularien verstoßen worden, stellte der Internationale Sportgerichtshof CAS in seiner 58-seitigen Urteilsbegründung fest. So sei der Behälter mit der ersten Urinprobe nicht versiegelt und ordentlich verschlossen gewesen, für die zweite Probe sei kein neues Gefäß verwendet worden. Campbell-Brown war positiv auf das Diuretikum HCT getestet worden. Ihre zweijährige Wettkampfsperre hatten die CAS-Richter Ende Februar aufgehoben. Die drei CAS-Richter sprachen in ihrer Analyse von „bedauerlichen“ Fehlern. Die nicht sachgerechte Behandlung der Proben hätte zu deren Verunreinigung mit Wasser oder Schweiß führen können.

Der zuständige Dopingkontroll-Verantwortliche (DCO) habe die verbindlich vorgeschriebenen für das Test-Procedere „wissentlich verletzt“, hieß es in der Begründung. Campbell-Brown habe den Behälter nicht übergeben, sondern während der Wartezeit auf die zweite Urinprobe selbst behalten. Für die weitere Probe sei dann kein neues Gefäß benutzt worden.

Die Kontrollen bei dem Challenge-Meeting der Leichtathleten wurden im Auftrag des Weltverbandes IAAF von der jamaikanischen Anti-Doping-Kommission (JADCO) vorgenommen. Campbell-Brown hatte im National Stadium von Kingston den 100-Meter-Sprint gewonnen und war deshalb zur obligatorischen Dopingkontrolle aufgefordert worden.

Sowohl in der A- als auch in der B-Probe der Athletin war HTC entdeckt worden - ein Diuretikum entzieht dem Körper Wasser und kann damit auch eine verschleiernde Wirkung haben. Campbell-Brown bestritt, bewusst eine verbotene Substanz eingenommen zu haben. Gegen ihre zweijährige Sperre klagte Jamaikas erfolgreichste Sprinterin vor dem CAS. Weil sie am 25. Februar entlastet wurde, konnte „VCB“ Anfang März auch an der Hallen-WM im polnischen Sopot teilnehmen. Im 60-Meter-Finale wurde die zweifache Freiluft-Weltmeisterin (2007/2011) dann Fünfte.

Die sechswöchige Spanne zwischen Urteil und Begründung hält ein erfahrener CAS-Richter nicht für ungewöhnlich. „Man tut es ungern, aber es kommt schon vor, wenn ein Fall besonders dringend ist“, sagte der Jurist, der schon über 100 Fälle im CAS bearbeitet hat. „Die Begründung muss man noch nicht auf dem Papier haben, aber ich muss sie im Kopf haben“, erklärte er. (dpa)

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