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Doping: Sportgerichtshof bestätigt Sperre für Pechstein

Schlappe für Claudia Pechstein: Die fünfmalige Olympiasiegerin im Eisschnelllauf bleibt gesperrt. Das geht aus dem 66-seitigen Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS hervor, das am Mittwoch zunächst den Anwälten zur Verfügung gestellt wurde.

Der Eislauf-Weltverband Isu hatte die Berlinerin am 3. Juli wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt, dagegen war sie vor dem obersten Sportgericht in Berufung gegangen. Damit droht der 37-Jährigen, die Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin ist, das Karriereende. Pechstein, die jegliches Doping bestreitet, hatte bereits zuvor angekündigt, nun vor das Schweizer Bundesgericht ziehen zu wollen.

„Das zu akzeptieren, ist für mich unglaublich hart. Nach dem wochenlangen, unwürdigen Hin und Her war das Urteil aber abzusehen. Ich bin nicht mehr über das Ergebnis geschockt, sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist. Erst die Isu, jetzt der Cas. Ich habe lernen müssen, dass es ausgerechnet vor Sportgerichten offenbar keinen Platz für das im Sport so oft beschworene Fair Play gibt“, erklärte Pechstein in einer ersten Reaktion.

„Wie man mich ohne Beweis, aufgrund eines einzigen Indizes, das zudem in der Wissenschaft noch sehr umstritten ist, sperren kann, wird mir für immer unbegreiflich bleiben“, fügte sie hinzu. Ihr Anwalt Simon Bergmann kündigte an, schnellstmöglich ein Verfahren vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne anzustrengen. Ihr Anwalt Simon Bergmann sprach von eine „schwarzen Tag für die Sportrechtssprechung.“ (ae/dpa)

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