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© dpa

Doppingsperre: Welche Folgen hat die Pechstein-Entscheidung?

Der Internationale Sportgerichtshof hat die Dopingsperre der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt. Welche Folgen hat diese Entscheidung?

Die Karriere der erfolgreichsten deutschen Winterolympionikin wird nicht mit einer Ehrenrunde auf dem Eis zu Ende gehen, sie wird wohl von einem Gericht beendet. Im Februar 2010 wollte die 37-jährige Berliner Eisschnellläuferin bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver einen letzten sportlichen Höhepunkt erleben. Stattdessen hat der Internationale Sportgerichtshof Cas nun bestätigt, dass sie bis 2011 nicht starten darf. Schwer vorstellbar, dass Pechstein noch einmal zurückkommt. Für den Cas ist jedenfalls erwiesen: Pechstein hat gedopt.

Über das Ergebnis sei sie nicht geschockt, sagte Pechstein, „sehr wohl aber darüber, wie es zustande gekommen ist“. Ausgerechnet vor Sportgerichten sei kein Platz für Fair Play. „Ich habe nie gedopt und ein reines Gewissen.“ Eine positive Probe hat sie in der Tat nie abgegeben, der Internationale Eislauf-Verband hatte sie dennoch gesperrt: über ein Blutprofil. Es war das erste Mal, dass diese Form des indirekten Nachweises auf dieser Ebene verhandelt wurde, auch deshalb war die Aufmerksamkeit so groß.

Über Monate hatte der Eislauf-Verband schwankende Retikulozytenwerte bei Pechstein festgestellt, das sind junge rote Blutkörperchen. Ein erhöhter Wert gilt als Hinweis auf Manipulation mit dem Blutdopingmittel Erythropoetin, kurz Epo. Denn wenn sich ein Sportler Epo spritzt, fühlt sich der Körper aufgefordert, mehr junge rote Blutkörperchen zu produzieren. Epo erhöht die Ausdauerleistung und hat es vor allem im Radsport zu trauriger Berühmtheit gebracht.

Dass bei Pechstein meist nur die Retikulozyten auffällig waren, andere Parameter des Blutes jedoch im normalen Bereich, reichte nicht als Entlastung. Schließlich sind mehrere Methoden bekannt, wie ein Sportler die anderen Werte wieder ins Gleichgewicht bringen und Doping so verschleiern kann: durch Infusionen oder eine größere Menge getrunkenes Wasser. Und es gäbe auch eine Erklärung, warum eine Manipulation mit Epo nie beim gewöhnlichen Dopingtest aufgefallen ist: Mit einer Mischung verschiedener Epo- Sorten bliebe die Substanz unentdeckt. Außerdem ist es im internationalen Spitzensport eine bekannte Methode, mit geringen Mengen Epo zu dopen, um unter der Nachweisgrenze zu bleiben.

All dies ist für den Sportgerichtshof – in diesem Fall ein Schiedsgericht aus drei Anwälten aus der Schweiz und Italien – plausibler als die Verteidigung Pechsteins. Sie konzentrierte sich am Anfang auf formale Aspekte, falsche Zuordnungen der Probenetiketten oder fragwürdige Protokolle. Erst nach Wochen nahm sie den Kern in Angriff und bemühte sich um eine Erklärung für ihre erhöhten Retikulozytenwerte.

Bei der Verhandlung vor dem Cas Ende Oktober präsentierte Pechstein dann zwei Gutachten, die ihr Entlastung verschaffen sollten. Eines erwog eine Hämolyse, eine Anomalie des Blutes, und sollte aussagen, dass Pechsteins Körper unter Belastung mehr Retikulozyten produziert. Ein anderes stellte eine zweifache Variante ihres Epo-Gens fest. Ob dies jedoch die Ursache für die erhöhten Retikulozytenwerte ist, konnte auch der Wissenschaftler nicht sagen. Dafür seien zweijährige Untersuchungen nötig. Der Sportgerichtshof fand sein Gutachten „faszinierend“, aber es helfe in diesem Fall nicht weiter. Überhaupt verwarf das Schiedsgericht Zweifel am Kontrollverfahren und fand es ausreichend, alleine aufgrund der Retikulozytenwerte eine Sperre auszusprechen. Im Gegensatz zu anderen Parametern könne ein dopender Athlet die Retikulozyten schließlich nicht manipulieren. Der Eislauf-Verband habe den Beweis erbracht, dass Pechstein gedopt hat.

Für die Organisationen, die Doping bekämpfen, ist es ein beruhigendes Urteil. Sie haben schließlich den indirekten Nachweis mittels Blutparameter als neue Allzweckwaffe entdeckt. Mit Langzeitblutprofilen wollen sie Dopingarten nachweisen, die ihnen bisher durchgerutscht sind: Doping mit eigenem Blut, Doping mit geringen Mengen. Unter anderem hat bereits der Internationale Ski-Verband angekündigt, bei entsprechendem Ausgang des Verfahrens gegen Athleten mit auffälligen Blutwerten vorzugehen.

Da das Ergebnis den Sportorganisationen so gelegen kommt, spricht Pechsteins Anwalt Simon Bergmann von einem „Interessensurteil. Da wirken ganz andere Kräfte im Hintergrund.“ Er will für Pechstein den nächsten Schritt gehen, hinaus aus der Sportgerichtsbarkeit vor das Schweizer Bundesgericht. Das ist zuständig, weil der Internationale Eislauf-Verband seinen Sitz in der Schweiz hat. Um das Verfahren zu gewinnen, müsste die Verteidigung schon eine Fahrlässigkeit des Eislauf-Verbandes nachweisen. Bergmann möchte aber noch mit einer grundsätzlicheren Begründung vor das Bundesgericht ziehen: „Das Urteil ist ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.“

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