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Keine Gnade. Das Ständige neutrale Schiedsgericht bestätigte am Dienstag den Ausschluss von Dynamo Dresden für den kommenden DFB-Pokalwettbwerb.

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Dynamo Dresden bleibt ausgeschlossen: Schiedsgericht bestätigt Pokalrauswurf

Der Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden darf in der kommenden Saison nicht am DFB-Pokal teilnehmen. Das hat ein Schiedsgericht am Dienstag bestätigt.

Das Ständige neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen wies am Dienstag die Klage des Fußball-Zweitligisten gegen das Strafmaß ab. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund mit. Damit bestätigte das drei Personen umfassende Gremium in einer nicht-öffentlichen Sitzung in Frankfurt am Main die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichtes vom 10. Dezember 2012 und dem DFB-Bundesgericht vom 7. März 2013.

„Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen“, erklärte der Vorsitzende des Schiedsgerichtes, Udo Steiner. Die Dresdner werden für die Vorkommnisse bei der Zweitrunden-Partie im DFB-Pokal gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 bestraft. Damals hatte die Polizei 41 Straftaten verzeichnet, es gab neun Verletzte und drei Festnahmen. Dynamo hatte das Urteil in erster Instanz nicht akzeptiert und war in Berufung gegangen. Doch auch vor dem Bundesgericht wurde die Entscheidung bestätigt, da die Dresdner FAns als Wiederholungstäter galten.

Dresdens Geschäftsführer Christian Müller und Anwalt Jörg Heyer vertraten den Verein bei der Verhandlung am Dienstag. „Die Enttäuschung sitzt bei allen im Verein tief“, räumte Müller in einer Stellungnahme des Vereins ein. „Auch dieses Urteil liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung der DFB-Sportgerichtsbarkeit.“ Bereits 2011 war der Verein nach den Vorkommnissen im DFB-Pokal bei der Partie bei Bundesligist Borussia Dortmund mit dem Pokalausschluss bestraft worden. Auch damals ging der Club gegen das Urteil in Berufung und hatte Erfolg. Das Bundesgericht wandelte die Strafe in zwei Geisterspiele und 100 000 Euro Geldstrafe ab.

In den neuerlichen Verfahren wollte Dresden vor allem gegen die „verschuldensunabhängige Haftung“ vorgehen. „Die Vorschrift des Paragraphen 9a der Rechts-und Verfahrensordnung des DFB, der das schuldhafte Verhalten der Anhänger dem jeweiligen Verein zurechnet, ist rechtlich nicht zu beanstanden“, erklärte der Schiedsgerichts-Vorsitzende Steiner.

Wie die Klubverantwortlichen jetzt weiter verfahren, wollen sie erst nach Beratungen entscheiden. Auf einer Fanversammlung Anfang März hatten sich die Anhänger dafür ausgesprochen, alle rechtlichen Instanzen, möglicherweise auch über die des DFB hinaus, auszuschöpfen. Sollte das Urteils bleiben, sollen zu den Pokal-Terminen Freundschaftsspiele organisiert werden, um den finanziellen Schaden von rund einer Million Euro aufzufangen. Bei einem ausverkauften Heimspiel hat Dresden in der 2. Bundesliga momentan Einnahmen von rund 300 000 Euro. (dpa)

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