zum Hauptinhalt

Sport: Einspruch eines Fußball-Fans gegen Meldeauflage blieb erfolglos

Vor dem Verwaltungsgericht blieb ein erstes Eilverfahren ohne Erfolg, in dem sich ein Fußball-Fan gegen die Meldeauflagen während der Fußball-Europameisterschaft gewandt hatte. Der Polizeipräsident hatte am 23.

Vor dem Verwaltungsgericht blieb ein erstes Eilverfahren ohne Erfolg, in dem sich ein Fußball-Fan gegen die Meldeauflagen während der Fußball-Europameisterschaft gewandt hatte. Der Polizeipräsident hatte am 23. Mai verfügt, dass der Mann sich mit seinem Personalausweis am 12., 17. und 20. Juni jeweils zwischen 18 und 20 Uhr auf dem zuständigen Polizeiabschnitt einzufinden habe. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte ihm die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 2 000 DM an.

Zur Begründung führte die Behörde aus, dass es in der Vergangenheit bei internationalen Fußball-Veranstaltungen zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen miteinander verfeindeten "Hooligan"-Gruppen gekommen sei, die die Spiele als Anlass für "Randale" ausnutzten. Dies sei auch bei der kommenden Fußball- Europameisterschaft zu erwarten. Nach den Erkenntnissen der Berliner Polizei gehörte der Antragsteller zu den "Gewalttätern Sport".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false