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Sport: Ex-Coach geht von Unschuld aus

Olympischer Sportbund und Trainer: Pechstein nicht rechtskräftig verurteilt

Berlin - Wütend hat Claudia Pechsteins langjähriger Trainer auf die Sperre der Eisschnellläuferin reagiert. Das zweijährige Wettkampfverbot, das der Internationale Eislauf-Verband wegen angeblichen Blutdopings ausgesprochen hatte, sei „eine absolute Fehlentscheidung“, sagte Joachim Franke am Samstag. Dem Vorgang lägen keine Beweise zugrunde, es handele sich um einen skandalösen Präzedenzfall, bei dem Pechstein zudem vorverurteilt worden sei. Franke sagte, er gehe davon aus, dass medizinische Untersuchungen die Unschuld seiner früheren Athletin beweisen werden. Die Methode der angewandten „indirekten Beweisführung“ sei mangelhaft.

Der 69-jährige Franke hatte nach dem Bekanntwerden des Verdachts gegen Pechstein im Frühjahr dieses Jahres einen Herzinfarkt erlitten. Anfang April musste der frühere DDR-Eishockey-Spieler operiert werden. Dass der Infarkt auch durch den Verdacht gegen Pechstein verursacht worden sein könnte, glaubt Franke aber nicht. Von Medien und Sportlern forderte Franke mehr Sorgfalt im Umgang mit dem Fall, für Pechstein gelte trotz allem die Unschuldsvermutung. Franke gilt als der erfolgreichste Eisschnelllauf-Trainer der Welt. Insgesamt führte der Coach seine Athleten zu neun Olympiasiegen und 23 Weltmeistertiteln. Für seine Leistungen bei der Nachwuchsförderung wurde ihm 2002 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Vor zwei Jahren verabschiedete sich der gebürtige Lausitzer in den Ruhestand, er hat Pechstein seitdem aber beraten.

Auch die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft hält zu Pechstein. Der Verband „steht an der Seite der Athletin und geht bis zur rechtskräftigen Verurteilung von ihrer Unschuld aus“, heißt es in einer unter anderem vom Präsidenten der Gemeinschaft, Gerd Heinze, unterzeichneten Erklärung. Ebenfalls auf die Unschuldvermutung wies am Samstag der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hin. Dessen Präsidium sei über die Dopingsperre sehr bestürzt. „Es steht jedoch fest, dass ein positiver Dopingtest nicht vorliegt und die Sanktion allein auf Indizien beruht. Die Beweiskraft dieser Indizien wird von namhaften Sachverständigen bezweifelt.“Hannes Heine

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