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Der Mainzer Torwart Heinz Müller geht aus der Auseinandersetzung mit Mainz 05 als Verlierer hervor - vorerst.

© dpa

Ex-Torwart von Mainz 05: Heinz Müller ist ein Raffke – kein Revolutionär

Heinz Müllers Klage auf Festanstellung bei Mainz 05 wurde vom Landesarbeitsgericht abgewiesen. Ein neuer Bosman wird er wohl nicht. Ein Kommentar.

Wenn man die Vorabmeldungen der vergangenen Tage richtig gedeutet hat, ist der Profifußball mindestens vom Schlimmsten ausgegangen. Von einem zweiten Fall Bosman war in den Medien die Rede, einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung also, die den Fußball in seinen Fundamenten erschüttert hätte. Die Aufregung – so sieht es zumindest nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz aus – hat sich erst einmal als unbegründet erwiesen. Der frühere Torhüter Heinz Müller ist mit seiner Klage auf Festanstellung beim FSV Mainz 05 gescheitert. Auch wenn er noch in Revision gehen kann: Ein zweiter Bosman ist Müller definitiv nicht.

Jean-Marc Bosman hat 1995 das geltende Transferrecht im europäischen Fußball zu Fall gebracht, weil ihm sein Klub einen Vereinswechsel verwehrte hatte und Bosman darin sein Recht auf Freizügigkeit verletzt sah. Dank seiner erfolgreichen Klage dürfen Spieler nun nach Ablauf ihres Vertrages den Klub ablösefrei verlassen – das war zuvor nicht möglich.

Heinz Müller hat auf Festanstellung beim FSV Mainz geklagt. Nicht aus Prinzip oder weil er sich in seinem Rechtsempfinden verletzt gefühlt hatte, sondern allein um zum Ende seiner Karriere bei den Mainzern wenigstens noch eine schöne Abfindung herauszuschlagen. Müller hatte dabei argumentiert wie eine ganz normale Supermarktkassiererin, die nach zwei befristeten Arbeitsverhältnissen das Recht auf Festanstellung besitzt. Schon der gesunde Menschenverstand hätte ausgereicht, um zu erkennen, dass dieses Prinzip nicht ohne Weiteres auf den Profifußball übertragbar ist – sonst müsste Uli Hoeneß mit 64 Jahren heute noch für Bayern München spielen dürfen.

Es scheint nur logisch, dass im Profifußball andere Regeln gelten als im normalen Arbeitsleben. Das Problem ist: Bei Bosman hat man das damals auch gedacht – bis der Profifußball böse von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überrascht wurde. Im Fall Müller hat das Gericht nun auf die „Eigenart der Arbeitsleistung“ bei einem Fußballspieler verwiesen, der daher arbeitsrechtlich nicht wie ein normaler Arbeitgeber behandelt werden müsse. Man könnte auch sagen: Nicht jeder stinknormale Raffke hat das Zeug zum Revolutionär.

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