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„Fall Ballack“: Bayer scheitert vor CAS

Bayer Leverkusen ist mit seinem Einspruch im „Fall Ballack“ vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gescheitert und muss wegen Verstoßes gegen die Doping-Meldepflicht 25 000 Euro Geldstrafe zahlen.

Der Fußball-Bundesligist hatte die Abwesenheit des erkrankten Ex-Nationalmannschaftskapitän Michael Ballack bei einer Doping-Kontrolle im September 2011 nach Einschätzung des CAS nicht „unverzüglich“ gemeldet.

„Wir sind über den Spruch des CAS natürlich enttäuscht“, sagte Bayer-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser am Freitag. Das CAS habe aber ausdrücklich bestätigt, dass es sich beim „Fall Ballack“ nicht um ein Doping-Vergehen handelt. Ballack hatte das Training kurzfristig abgesagt. Daraufhin informierte Bayer nach eigenen Angaben die Kontrolleure vor Ort und gab nach einer Stunde die Meldung an die Europäische Fußball-Union (Uefa) weiter.

„Uns wurde ein organisatorisches Fehlverhalten vorgehalten. Bayer 04 akzeptiert natürlich die Entscheidung“, sagte Holzhäuser. Der Verein habe bereits Konsequenzen gezogen und das Meldesystem für die Anti-Doping-Agenturen auf nationaler und internationaler Ebene umgestellt. (dpa)

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