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Der Fall von Claudia Pechstein hat den DOSB zu der neuen Initiative inspiriert.

© dpa

Fall "Claudia Pechstein": DOSB macht sich beim CAS für Athletenrechte stark

Der DOSB plant einen Fonds für juristische Hilfe und möchte die rechte der Athleten bei CAS-Verfahren stärken. Abgeschlossene Verfahren sollen demnach wieder aufgerollt werden können, wenn sich „neue Aspekte und Befunde“ ergeben.

Der Deutsche Olympische Sportbund DOSB macht sich beim Internationalen Sportgerichtshof CAS dafür stark, die Rechte der Athleten bei CAS-Verfahren zu erweitern. DOSB-Pressesprecher Christian Klaue bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“. Das Nachrichtenmagazin verweist auf ein Schreiben von DOSB-Generaldirektor Michael Vesper an den CAS-Präsidenten John D. Coates, in dem fünf „Ideen zur Verbesserung“ aufgelistet werden.

So plädiert der DOSB dafür, dass abgeschlossene Verfahren wieder aufgerollt werden können, wenn sich „neue Aspekte und Befunde“ ergeben. Anhörungen sollten öffentlich sein und in der Landessprache des betroffenen Athleten abgehalten werden. Auch regt der DOSB die Einführung eines Fonds „für juristische Hilfe“ an, damit auch finanziell klamme Sportler ihre Rechte vor dem Schiedsgericht wahrnehmen können.

Die Vorschläge des DOSB beruhen auf Erkenntnissen, die der Verband aus der „Causa Pechstein“ gewonnen hat. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin war 2009 für zwei Jahre wegen erhöhter Retikulozytenwerte per indirektem Beweis gesperrt worden. Experten hatten eine geerbte Anomalie als Grund ihrer Werte ausgemacht. (dpa)

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