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Fall Goldmann: Amnestie abgelehnt

Sportbund gibt im Fall Goldmann nicht nach: In einem Offenen Brief hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bekräftigt, dass es keine "allgemeine Amnestie" für Fehlverhalten im Zusammenhang mit Doping-Vergehen der Vergangenheit geben kann.

"Wir wollen und wir müssen uns ihr stellen. Ebenso richtig ist aber, dass niemand ein Leben lang für sein damaliges Fehlverhalten in Sachen Doping büßen muss", schrieben DOSB-Präsident Thomas Bach und sein Generaldirektor Michael Vesper in dem am Dienstag veröffentlichten Brief. Damit antworteten sie auf ein Schreiben einer Werfer-Gruppe um Diskus-Weltmeisterin Franka Dietzsch, die sich für den Doping-belasteten Leichtathletik-Trainer aus der früheren DDR, Werner Goldmann, stark gemacht hatte.

"Wir können Ihre Haltung in Teilen durchaus verstehen, aber in den von Ihnen vorgeschlagenen Konsequenzen nicht nachvollziehen", heißt es in dem Brief. Nicht ausdrücklich, aber doch indirekt seien die Athleten in ihrem Schreiben davon ausgegangen, dass Goldmann während seiner Trainer-Tätigkeit in der ehemaligen DDR seinen Sportlern tatsächlich Dopingmittel, die berühmten "blauen Pillen" (Oral-Turinabol), verabreicht hätte. "Sie entschuldigen das damit, dass er in dem damaligen, von der Staatsführung gesteuerten DDR-Sportsystem keine andere Chance hatte", so Bach.

Hätte Goldmann den Mut gehabt, der vom DOSB eingesetzten Unabhängigen Kommission dies einzugestehen und zu bedauern, wäre die Kommission möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen. "Sie hat ihm mehrere Brücken gebaut, über die Herr Goldmann aber leider nicht gehen wollte." Jeder verdiene eine zweite Chance, die durch Eingeständnis, Bedauern und glaubwürdiges Verhalten ermöglicht werden könne.

Den Vorwurf, von Goldmann die Unterzeichnung einer "Ehrenerklärung" verlangt zu haben, "von der man weiß, dass sie nicht erfüllt werden kann", wies der DOSB energisch zurück. "Uns in die Schuhe schieben zu wollen, dass jemand wahrheitswidrig eine Erklärung unterzeichnet, ist wirklich hanebüchen. Wir haben niemanden gezwungen zu lügen", hieß es in dem Brief.

Wer die vorgelegte Erklärung nicht guten Gewissens zu unterschreiben in der Lage gewesen sei, hätte sich an den DOSB wenden und dem Urteil der Kommission stellen können. "Im Fall von Stasi-Verstrickungen ist das übrigens vielfach geschehen. Auch da herrscht keine bornierte ,Kopf-ab-Mentalität', sondern die Bereitschaft, sich mit jedem Einzelfall ernsthaft und unter Abwägung aller Argumente auseinanderzusetzen." Dass Werner Goldman diesen konstruktiven Weg nicht gegangen sei, bedauere der DOSB sehr. dpa

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