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Fußball: Fananwälte: Ultras nicht pauschal verurteilen

Nach den jüngsten Ausschreitungen von Hooligans im Fußball warnt die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte davor, Ultra-Gruppen pauschal mit kriminellen Vereinigungen gleichzusetzen.

Den meisten Ultras könne keine kriminelle Absicht unterstellt werden, teilten die Juristen am Donnerstag mit. Vielmehr stehe bei den Anhängern das „verbindende Fußballerlebnis“ und die Unterstützung ihrer Mannschaft im Vordergrund.

Die Fananwälte nehmen damit Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Richter hatten Ende Januar entschieden, dass feste Hooligan-Gruppen als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Das sind Organisationen, die es zum Ziel haben, Straftaten zu begehen. Dies ist bei den Ultras den Juristen zufolge nicht der Fall. Die Fananwälte sind ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die regelmäßig Fußballfans vertreten. (dpa)

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