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Fußball: Strafen für Bochum und Braunschweig

Bundesliga-Absteiger Eintracht Braunschweig ist zu einer Geldstrafe von 35 000 Euro und einem Teil-Ausschluss seiner Zuschauer auf Bewährung verurteilt worden.

Bundesliga-Absteiger Eintracht Braunschweig ist zu einer Geldstrafe von 35 000 Euro und einem Teil-Ausschluss seiner Zuschauer auf Bewährung verurteilt worden. Der Teilausschluss erfolgt nur dann, wenn es innerhalb einer Bewährungszeit von elf Monaten zu einem „schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt“, wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montag entschied.

Auslöser des Verfahrens waren gleich zwei Vorfälle. Während des Bundesliga-Spiels bei Bayer Leverkusen am 29. März flogen aus der Braunschweiger Fankurve mehrere Becher Richtung Spielfeld. Eine Woche später wurden während des Derbys gegen Hannover 96 wiederholt Bengalos und im Eintracht-Block Rauchkörper abgebrannt. Die Braunschweiger kündigten an, die Täter „zivilrechtlich in Regress nehmen und Stadionverbote aussprechen“ zu wollen.

„In den vergangenen drei Spielzeiten mussten wir aufgrund von Verfehlungen einzelner Personen über 150 000 Euro Geldstrafen zahlen, über 100 000 Euro davon alleine in der abgelaufenen Bundesligasaison. Der drohende Teilausschluss stellt nun den traurigen Höhepunkt dar“, meinte Eintracht-Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt. „Die Ermittlungen zu beiden Spielen stehen kurz vor dem Abschluss. Die Vorfälle beim Heimspiel gegen Hannover 96 können zum jetzigen Zeitpunkt mindestens zwei Personen konkret zugeordnet werden.“

Zweitligist VfL Bochum ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen zweier Vergehen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt worden. Wie der DFB am Montag mitteilte, waren in der Partie am 25. April gegen Arminia Bielefeld mehrere Feuerzeuge aus dem Bochumer Zuschauerblock geworfen worden.
Sechs Fans waren nach dem Schlusspfiff über den Zaun Richtung Spielfeld geklettert. Vor Beginn der Partie am 4. Mai bei 1860 München waren im Bochumer Zuschauerblock Rauchbomben entzündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig. (dpa)

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