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Kiels Ex-Manager Uwe Schwenker (l.) mit seinem Anwalt Gereon Wolters vor der Urteilsverkündung im Kieler Landgericht.

© dpa

Gerichtsurteil: Freisprüche im Kieler Handball-Prozess

Der Vorwurf der Schiedsrichter-Bestechung gegen die ehemaligen Verantwortlichen des THW Kiel ließ sich im Prozess nicht beweisen. Auch in den weiteren Anklagepunkten erfolgte der Freispruch.

Die 5. Große Strafkammer des Kieler Landgerichts verkündete am Donnerstag nach viermonatigem Prozess ihr Urteil. Sie sah es nicht als erwiesen an, dass der frühere Geschäftsführer Uwe Schwenker wie auch der einstige Trainer des Handball-Rekordmeister THW Kiel, Zvonimir Serdarusic, das Champions-League-Finalrückspiel 2007 gegen den Nordrivalen SG Flensburg-Handewitt durch Schiedsrichterbestechung manipuliert haben sollen. Das hatte die Staatsanwaltschaft dem Duo vorgeworfen. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert.

„Die Kammer ist nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, allerdings ist sie auch nicht von der Unschuld überzeugte“, sagte Wardeck, der das Urteil gemeinsam mit zwei weiteren Richtern und zwei Schöffen fällte. Klar sei aber: Das Champions-League-Finale habe nach glaubwürdigem Expertenurteil unter „sportlich korrekten Bedingungen“ stattgefunden und sei „nicht manipuliert worden“. Es sei ein reiner Indizienprozess gewesen, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „gut begründeten Urteil“ und will erst nach Sichtung der Niederschrift überlegen, ob sie Revision einlegen wird. Auch der Verdacht des Betruges sowie der Untreue durch Schwenker und der Beihilfe durch Serdarusic im Umgang mit Vereinsvermögen sei nicht bewiesen worden, erklärte der Richter. Damit gebe es keine Ansprüche an die beiden. Das Gerichtsverfahren mit 19 Prozesstagen dauerte mehr als vier Monate, in denen 17 Zeugen befragt wurden. (dpa)

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