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Sport: Haariger Zweikampf

Erst TV-Bilder entlarvten, dass der Engländer Peter Crouch bei seinem Kopfballtor gegen Trinidad & Tobago an den Haaren seines Gegenspielers Brent Sancho gezogen hat. Was wäre passiert, wenn der Schiedsrichter dies gesehen hätte?

Erst TV-Bilder entlarvten, dass der Engländer Peter Crouch bei seinem Kopfballtor gegen Trinidad & Tobago an den Haaren seines Gegenspielers Brent Sancho gezogen hat. Was wäre passiert, wenn der Schiedsrichter dies gesehen hätte? Und kann Crouch nachträglich bestraft werden?

Es hätte Freistoß für Trinidad & Tobago geben müssen. Der Treffer hätte nicht gezählt. Es ist aber – trotz der Fernsehbilder – nicht mehr möglich, Crouch nachträglich zu bestrafen. Der Schiedsrichter hat eine Tatsachenentscheidung getroffen, daran ist nicht zu rütteln. Es gibt sowieso nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, nachträglich aufgrund von Fernsehbildern Strafen zu verhängen. Es muss, unbemerkt vom Schiedsrichter, ein krass sportwidriges Verhalten vorliegen. Ziehen an den Haaren ist in einer Spielsituation, bei einem Laufduell etwa, für den Schiedsrichter immer ein Zweikampfverhalten. Das gilt nicht als Tätlichkeit, die besonders hart bestraft wird. Wenn ein Spieler seinen Gegner abseits einer Spielsituation an den Haaren zieht, und der Schiedsrichter sieht es, hängt die Strafe von der Bewertung des Unparteiischen ab. Er wird das Vergehen in der Praxis, je nach Wahrnehmung der Situation, als Unsportlichkeit mit Gelb bestrafen oder als Tätlichkeit mit Rot. Wenn Crouch abseits des Spielbetriebs Sancho an den Haaren gezogen hätte und dies wäre erst durch TV-Kameras entdeckt worden, ist unklar, ob es als grob sportwidriges Verhalten gewertet worden wäre. Das hätte die Fifa-Disziplinarkommission entscheiden müssen.

Manfred Amerell

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