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Sport: Hertha BSC: Deisler, Rehmer und die Klauseln

Einfallsreichtum schadet eher selten. Das gilt für Fußballprofis nicht nur auf dem Platz, sondern auch am Schreibtisch.

Einfallsreichtum schadet eher selten. Das gilt für Fußballprofis nicht nur auf dem Platz, sondern auch am Schreibtisch. Die Nationalspieler Marko Rehmer und Sebastian Deisler, beide in Diensten von Hertha BSC, gelten als geschickt am Arbeitsgerät, was sich bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsverträge nicht negativ auswirkte. Längst sind Begehrlichkeiten bei der Konkurrenz geweckt worden. Und was macht sich da besser, wenn in einem Vertrag derlei Eventualitäten Berücksichtigung finden.

Im Fall Rehmers ist es eine so genannte Ausstiegsklausel, die die Konkurrenz einlädt. Sein Vertrag endet erst 2003, aber er kann den Verein am Saisonende für eine festgeschriebene Summe von 16 Millionen Mark verlassen. Ernst gemeinte Zuschriften haben bis zum 15. März vorzuliegen. Auch in Deislers Vertrag soll eine interessante Klausel stecken. Nach dieser würde sich der Vertrag bis 2005 verlängern, wenn sich Hertha nochmals für die Champions League qualifiziert. Damit wäre der 21-Jährige auch über die bisher bekannte Vertragslaufzeit (2002) an Hertha gebunden.

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Beide Spieler berät Jörg Neubauer, ein 38-jähriger Jurist aus Berlin, ein Aufsteiger. Erst im Herbst des vergangenen Jahres hatte sich Deisler von seinem ehemaligen Berater Norbert Pflippen getrennt und für Neubauer entschieden. "Ich bin nicht derjenige, der sich jeden Tag eine neue Klausel ausdenkt", sagt Neubauer. "Aber in einem Arbeitsvertrag sollten bestimmte Dinge geregelt sein, die den Entwicklungsmöglichkeiten des Spielers Rechnung tragen." Hört sich gut an, findet aber im Formvertrag des DFB unzureichend Berücksichtigung. "Der Fußball hat sich ingesamt entwickelt und mit ihm der Spieler. So, wie sich Verträge wirtschaftlich unterscheiden, so unterschiedlich sind bestimmte Bedürfnisse." Neubauer spricht von "Grundbedingungen der Zusammenarbeit". "Sicherlich könnte man regeln, dass Spieler X nur dann spielt, wenn die Sonne scheint. Nur, welchen Sinn macht dann generell die Zusammenarbeit?" Ein Vertrag werde nicht dadurch besser, dass er 20 Klauseln und Sonderbestimmungen enthält, "sondern er lebt davon, welche zwei, drei Dinge sinnvoll geregelt sind." Wie einfallsreich.

miro

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