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Hertha BSC: Verfahren gegen Ben-Hatira eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mitgeteilt, dass sich der im September 2012 gegen Änis Ben-Hatira erhobene Raubvorwurf nicht als begründet erwiesen hat. Das Verfahren gegen Änis Ben-Hatira wurde daraufhin eingestellt.

Die Einstellung erfolgte unter Berücksichtigung eines ausführlich begründeten Antrag des Rechtsbeistands von Änis Ben-Hatira, Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, der nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen war, das sich der Vorwurf weder tatsächlich noch rechtlich als tragfähig erwiesen hatte. Änis Ben-Hatira indes bedauert, dass der private Vorfall aus dem September 2012 öffentliche Aufmerksamkeit beansprucht hat. Wie alle Spieler von Hertha BSC möchte er sich ausschließlich auf den Erfolg der Mannschaft konzentrieren; nach dem Abschluss des Verfahrens ist dies nunmehr ohne jede weitere Beeinträchtigung möglich.

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