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Herthas Maik Franz vor dem Berliner Arbeitsgericht.

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Update

Hertha vor Gericht: Rechtsstreit mit Maik Franz dauert an

Im Rechtstreit zwischen Hertha BSC und seinem aussortierten Profi Maik Franz ist noch keine Entscheidung gefallen. Beide Seiten konnten sich bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin nicht einigen. Ende April geht es nun weiter.

Die Suche nach dem Folgetermin dauerte fast länger als die Güteverhandlung selbst. Nach gut15 Minuten war klar, dass sich Maik Franz und Hertha BSC am Montag vor dem Arbeitsgericht nicht auf eine Lösung einigen konnten. Die Richterin schlug also den 24. März für die Hauptverhandlung vor. Doch da gab es ein Problem: Um die Zeit wird Hertha schon von einem weiteren Fußballprofi verklagt. Man einigte sich auf den 23. April, damit der Klub sich Ende März auf die Verhandlung mit Peer Kluge konzentrieren kann.

Es ist schon auffällig, in welcher Häufigkeit Hertha vor dem Arbeitsgericht landet. Vor fünf Monaten erst einigte man sich dort mit dem Torwarttrainer Christian Fiedler, der gegen seine Entlassung geklagt hatte, auf eine Abfindung von 580.000 Euro. Nach dem Abstieg 2012 waren einige entlassene Geschäftsstellenmitarbeiter juristisch gegen Hertha vorgegangen. Nun also Maik Franz.

Der Abwehrspieler erschien persönlich vor Gericht, mit schwarzem Sakko und grauen Jeans, sowie Spielergewerkschaftsjurist Frank Rybak und Berater Jörg Neubauer. Bei Hertha vertrat Thomas Herrich die Geschäftsführung. Richterin Iris Sanchez-Alfonso fasste die Vorgeschichte zusammen: Am 6. Februar hatte die sportliche Leitung Franz und Kluge zur zweiten Mannschaft in die Regionalliga delegiert, wo beide trainieren und spielen sollten.

Die Richterin deutete an, das nicht unbedingt als Strafmaßnahme zu sehen, zumal die beiden bis 2015 gültigen Arbeitsverträge diese Möglichkeit beinhalten, etwa um Spielpraxis zu verschaffen. „Das hilft ihnen doch auch?“, fragte sie Franz. „Ich bin nach Berlin gekommen, um mit den Besten zu trainieren“, entgegnete Franz. „Der Unterschied zwischen erster und vierter Liga ist immens.“ Als Kompromiss bot er an, „ drei Einheiten oben und drei Einheiten unten zu trainieren“.

Das will Hertha nicht. Der Verein hat nachträglich präzisiert, Franz solle vier bis sechs Wochen bei der U 23 bleiben, bevor neu entschieden werde. Auch um diese Frist abzuwarten, zog Franz den Antrag zurück, per einstweiliger Verfügung zum Profitraining zugelassen zu werden.

Einen ähnlichen Antrag Kluges hatte eine andere Kammer bereits abgelehnt. „Wir sehen uns gestärkt“, sagte Herthas Anwalt. Zudem habe man bereits über einen Vergleich verhandelt. Durch die Anträge der Spieler seien die Gespräche abgebrochen worden. Im April wird bei Franz weiterverhandelt, bei Kluge am 25. März. Mal sehen, ob das Gericht noch genug Termine für Hertha hat.

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