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Sport: Horst Röder wegen Beihilfe zum DDR-Doping verurteilt

Die höchste Freiheitsstrafe, zu der es in der juristischen Verfolgung des Dopings im DDR-Sport bisher gekommen ist, hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten gegen Professor Dr. Horst Röder ausgesprochen.

Die höchste Freiheitsstrafe, zu der es in der juristischen Verfolgung des Dopings im DDR-Sport bisher gekommen ist, hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten gegen Professor Dr. Horst Röder ausgesprochen. Er wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Röder war in der Zeit von 1975 bis zur Wende im November 1989 Vizepräsident im Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) und somit einer der wichtigsten Entscheidungsträger des DDR-Sports.

Der Spruch erfolgte in der Form eines Strafbefehls, der eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren darstellt. So brauchte es nicht zu einer öffentlichen Verhandlung zu kommen. Unverkennbar drückt sich darin auch das Bestreben aus, so wenig wie möglich Aufhebens von den damaligen kriminellen Handlungen zu machen. Bekanntlich wird hier noch das DDR-Recht angewandt.

Röder war voll geständig. Er war angeklagt worden, "in der Zeit von 1977 bis 1989 vorsätzlich anderen zu deren begangenen Straftaten, nämlich in 137 Fällen die Gesundheit von Menschen geschädigt zu haben, Hilfe geleistet zu haben". Nicht weniger als 28 Sportlerinnen, alle aus den olympischen Sportarten Schwimmen und Leichtathletik, hatten Strafantrag gegen ihn gestellt. Der Berliner hatte von Anfang an das zentral gelenkte Staatsplanthema 14.25, hinter dem sich das Hormon-Doping verbarg, auf den Weg gebracht.

Auch sein Kollege als Vizepräsident, der frühere Rodler Dr. Thomas Köhler, im Präsidium des Deutschen Turn- und Sportbundes arbeitsteilig für den Wintersport zuständig, gestand seine kriminellen Handlungen ein und nahm stillschweigend die Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 80 Mark an, das sind insgesamt 26 400 Mark. Ihm war Beihilfe zur Körperverletzung in 109 Fällen nachgewiesen worden, und zwar von 1977 bis 1989.

Außerdem wurden die drei Stellvertreter von Dr. Manfred Höppner verurteilt, auch sie gaben ihre Verfehlungen zu. Der Mediziner Höppner war der höchste Doping-Vollstrecker in der DDR. Sein Tätigkeitsfeld war in der Abteilung II des Sportmedizinischen Dienstes angesiedelt. Dr. Elke Schramm und Dietbert Freiberg erhielten jeweils Freiheitsstrafen von sechs und sieben Monaten, wiederum auf Bewährung ausgesetzt, und Hans-Jürgen Schmidt musste eine Geldstrafe in Höhe von 12 600 DM bezahlen. Weiterhin erhielt sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung Dr. Hans-Günther Rabe, Abteilungsleiter Trainingsmethodik im Bundesvorstand des DTSB und Mitglied der Arbeitsgruppe u. M. U. M ist die Abkürzung für unterstützende Mittel, die Umschreibung für Hormon-Doping mit Anabolika.

Besonders die einjährige Freiheitsstrafe für Röder dürfte als ein wichtiger Fingerzeig gelten für die kommenden, dann wohl öffentlich geführten Gerichtsverfahren der gesondert Strafverfolgten Höppner und Manfred Ewald. Ewald ist der frühere DTSB-Präsident. Das Gericht habe er schon wissen lassen, heißt es, dass er aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt verhandlungsfähig sei.

Robert Hartmann

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