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Sport: „Ich habe nie verbotene Mittel verabreicht“

Auszug aus Thomas Springsteins eidesstattlicher Versicherung vom 6.Oktober 2004 beim Landgericht Hamburg: „(.

Auszug aus Thomas Springsteins eidesstattlicher Versicherung vom 6.Oktober 2004 beim Landgericht Hamburg:

„(...) Ich weiß, dass die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung strafbar ist. Zur Vorlage bei Gericht erkläre ich das Folgende an Eides statt: Ich habe von mir als Trainer betreuten Sportlern und Sportlerinnen noch nie Mittel verabreicht oder besorgt, deren Einnahme verboten war. (...) Ich habe den Athletinnen meiner Trainingsgruppe auch nie verbotene Mittel zum Zweck der Einnahme heimlich zugesteckt. (...) Dementsprechend ist es unrichtig, dass ich, wie behauptet worden ist, Anne-Kathrin Elbe Andriol gegeben hätte.(...)“ Tsp

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